Am 03.07.12 wird im Verwaltungsgericht Augsburg erneut über die geplante Schlackendeponie der Lech-Stahlwerke / Herbertshofen verhandelt. Gegen die Vergrößerung der Deponie klagen die beiden betroffenen Gemeinden Holzheim und  Münster, sowie eine Reihe von Anwohnern.

Nach Ansicht der Kläger sind die Vergrößerungspläne der LSW derart schwerwiegend, dass  es sich hier nicht um eine einfache Planänderung handelt, sondern das Verfahren erneut mit Beteiligung der Öffentlichkeit behandelt werden muss.

Die Vergrößerung der Deponiefläche um über 33% erhöht die technischen Anforderungen derart massiv, dass diese, wie von der Reg. v. Schwaben genehmigt, in der Praxis so nicht umsetzbar sind.

So liegen immer noch keine Berechnungen zur Setzung des Deponieuntergrundes vor, die nachweisen sollen, ob der Standort für diese Dimension überhaupt geologisch geeignet ist.

Ohnehin ist schon lange bekannt, dass das Gelände wegen der Grundwasserverhältnisse gänzlich ungeeignet ist.

Des Weiteren bemängeln die Kläger, dass der Ablauf des Sickerwassers im freien Gefälle nicht möglich ist, obwohl dies vom Gesetz vorgeschrieben wird.

Seit über 13 Jahren wird von Seiten der Regierung und des Stahlwerkes die Dringlichkeit der Deponie betont. Tatsächlich konnte in diesem gesamten Zeitraum die Schlacke komplett verwertet werden, wie dies auch vom Kreislaufwirtschaftsgesetz gefordert wird.

Somit ist die Deponie wirtschaftlich nicht notwendig, ökologisch wäre sie ohnehin eine Katastrophe.

Es stellt sich die Frage, ob die Reg. v. Schwaben weiterhin bedingungslos dem Kurs der LSW folgt oder endlich die Bedenken der Bürger und Gemeinden ernst nimmt.

Wieder einmal muss hier ein Gericht für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sorgen.

 

Pressemitteilung der Bürgerinitiative

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