Richtig handelte ein privater Autoverkäufer. Er inserierte sein Fahrzeug auf verschiedenen Internet-Plattformen zum Verkauf. Nach einer via Chat geführten Konversation und einer Vertragseinigung mit einem vermeintlichen Kaufinteressenten gaukelte dieser dem Verkäufer vor, deutlich mehr als den vereinbarten Kaufpreis überwiesen zu haben. Die Überzahlung von mehreren hundert Euro sollte der Verkäufer an eine Speditionsfirma weiter transferieren, da ein persönliches Abholen des Autos dem Interessenten nicht möglich wäre.
An dieser Stelle witterte der Verkäufer die Betrugsabsicht, tätigte keinerlei Transaktionen und informierte vielmehr die Polizei Donauwörth. (pm)