Bayerische Familiengeld

Ergänzung des Familiengesetzes

Symbolbild Bild: pexels
Das Bayerische Familiengeld wird nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet. So lautet das Ergebnis intensiver Gespräche zwischen der Bayerischen Staatsregierung und dem Bund.

„Ich freue mich, dass nun endlich eine Lösung auf politischem Wege gefunden worden ist, denn damit haben nun alle betroffenen Familien auch im Landkreis Donau-Ries Rechtssicherheit“, erklärt der Stimmkreisabgeordnete Wolfgang Fackler (CSU), der heute die Bestätigung aus dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erhalten hat. MdL Fackler bezieht sich dabei auf Veröffentlichungen vom September 2018, wonach nicht jeder vom Familiengeld profitiert, weil der Bund die Meinung vertrat, dass dieses zusätzliche Einkommen mit Sozialleistungen verrechnet werden müsse.

Dem ist nicht so und das bedeutet nun konkret für alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, dass es bei Neufällen bereits keine Anrechnung von Grundsicherungsleistungen wie Hartz IV mehr gibt. Zudem wird der Bund die Nachzahlungen für die betroffenen Familien veranlassen, sobald eine Ergänzung des Familiengesetzes vom Bayerischen Landtag verabschiedet ist.

Die Höhe des Familiengeldes beträgt 250 Euro pro Monat für ein- und zweijährige Kinder, beim dritten Kind sogar 300 Euro. Seit Einführung des Familiengeldes zum 1. September 2018 wurden bereits 284.000 Familiengeldbescheide erteilt und bis zum 1. Februar 2019 rund 280 Millionen Euro ausgezahlt. „Das Familiengeld wird bezahlt, damit Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes sorgen können. Und zwar so, wie sie das für richtig erachten“, so MdL Fackler. (pm)