20. Oktober 2017, 08:17

Aufnahme von Otting in das Soforthilfeprogramm

Mitte August wurde die Gemeinde Otiing durch ein starkes Unwetter überschwemmt. Bild: DRA
Landrat Stefan Rößle setzte sich in enger Abstimmung mit Bürgermeister Johann Bernreuter bei Finanzminister Söder und Umweltministerin Scharf für die Aufnahme von Otting in das Soforthilfeprogramm für Hochwassergeschädigte ein.
Donauwörth - Aus München kam nun die Rückantwort, dass in Otting partiell ein HQ 100 gegeben war. Die Abgrenzung der Gebietskulisse erfolgt dabei anhand von Schadensberichten und hydrologischen Daten.
Aufgrund dieses Schadensbildes kommt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in seiner Rückantwort zu dem Ergebnis, dass nach dem abgestuften Hilfsprogramm des Ministerrates die folgenden zielgerichteten Finanzhilfen nach der Stufe 3 für Otting zur Verfügung stehen:
1. Finanzielle Unterstützung für Privathaushalte, Unternehmen und Vereine
Betroffene erhalten Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Dies sind Zuschüsse an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Vereine. Betroffene, deren Wohngebäude und Hausrat bzw. deren unternehmerisches Vermögen oder Vereinsvermögen durch Hochwasser bzw. Überschwemmungen geschädigt wurden und die sich daher in einer außergewöhnlichen Notlage befinden, können Notstandsbeihilfen erhalten. Eine außergewöhnliche Notlage liegt vor, wenn die Gesamtverhältnisse der Antragsteller (z.B. Einkommens- und Vermögensverhältnisse; Höhe des Schadens; finanzielle Leistungsfähigkeit) und die zur Verfügung stehenden Mittel es den Antragstellern nicht ermöglichen, die Schäden durch den Einsatz eigener Mittel, durch Eigenleistungen, durch sonstige Hilfen oder durch die Aufnahme von Darlehen in absehbarer Zeit selbst zu beheben. Hierzu müssen die finanziellen Verhältnisse offengelegt werden.
2. Steuerliche Erleichterungen durch das zuständige Finanzamt
Unabhängig von der Einleitung einer Finanzhilfeaktion können Betroffene entsprechende Anträge auf steuerliche Billigkeitsmaßnahmen beim zuständigen Finanzamt stellen. Das Finanzamt wird schnell und unbürokratisch prüfen, ob und gegebenenfalls welche steuerlichen Hilfsmaßnahmen im Einzelfall gewährt werden können. In Betracht kommen z.B. Stundung von Steuern, Sonderabschreibungen, Berücksichtigung von Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an der eigengenutzten Wohnung im eigenen Haus im Rahmen der Einkommensteuerrichtlinien usw..
3. Schäden an kommunalen Einrichtungen
Zur Beseitigung von Schäden an bestimmten kommunalen Einrichtungen, die aufgrund von Elementarschadensereignissen verursacht wurden, kommt eine Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Betracht. Sofern die Beseitigung der Hochwasserschäden an kommunalen Einrichtungen eine finanzielle Notlage verursacht und hierfür auch keine Fördermöglichkeit besteht, können gegebenenfalls auch Bedarfszuweisungen nach Art. 11 FAG in Betracht kommen.
Weitere Informationen sind über die Gemeinde Otting erhältlich. Neben diesen staatlichen Hilfen zeigt sich im Landkreis eine große Solidarität und Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, von Vereinen, Verbänden und Organisationen und von Städten und Gemeinden. Für diese großartige Spendenbereitschaft bedanken sich Landrat Stefan Rößle und Bürgermeister Bernreuther im Namen aller Betroffenen in Otting. (pm)