7. Februar 2017, 12:22

Besonderer Schutz für den Wiesenbrüterlebensraum Pfäfflinger Wiesen

Der Große Brachvogel Bild: Helmut Partsch
Verordnung des Landratsamtes Donau-Ries über die Beschränkung der Erholungsnutzung während der Brutzeit (1. März bis 15. Juli) in Kraft
Nördlingen - Die Pfäfflinger Wiesen sind eines der bedeutendsten Wiesenbrütergebiete in Bayern. Über 30 Paare des Großen Brachvogels brüten hier regelmäßig. Damit stellen die Pfäfflinger Wiesen das größte Brutvorkommen des Großen Brachvogels in Schwaben. Auch der Kiebitz, auf der Roten Liste Bayern als „stark gefährdet“ geführt, brütet hier in großer Zahl. Watvögel wie Alpenstrandläufer, Goldregenpfeifer und Regenbrachvogel nutzen die Pfäfflinger Wiesen auf ihrem Zug als Rastgebiet. Gäste wie Raufußbussard und Kornweihe steuern das Wiesengebiet im Winter an. Auch für Rehe, Feldhasen und Rebhühner stellen die Pfäfflinger Wiesen ein Rückzugsgebiet dar. Neben
Karte Pfäfflinger Wiesen Bild: Landratsamt Donau-Ries
den sensiblen und seltenen Arten braucht auch das Jagdwild gerade während der Zeit der Brut und Jungenaufzucht Ruhe im Gebiet, um sich erfolgreich fortzupflanzen. Zu diesem Zweck wurde bereits 2006 im Rahmen der Flurneuordnung ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Besucherlenkungskonzept Pfäfflinger Wiesen erarbeitet. Hierbei wurden Empfehlungen gegeben, welche Wege während der Brutzeit besser nicht benutzt werden sollten, um außerhalb der Fluchtdistanz der Brutvögel zu bleiben und diese nicht zu stören. Hinweistafeln weisen seit 2009 am Rand der Pfäfflinger Wiesen auf mögliche alternative Wege am Rande des Schutzgebietes hin. Trotz dieses Besucherlenkungskonzeptes kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Störungen durch Freizeitnutzer aller Art, z. B. Ornithologen, die die Wiesen zu Fuß durchquerten und Hundebesitzer, die ihre Vierbeiner per Auto ausführten. Dies alles führte zu sinkenden Brutpaar- und Bruterfolgszahlen. Im August 2016 trat nun die Verordnung des Landratsamtes Donau-Ries über die Beschränkung der Erholungsnutzung während der Brutzeit in Kraft, das die Vorschläge des Besucherlenkungskonzeptes in eine Rechtsverordnung übernommen hat. Die Verordnung besagt, dass vom 1. März bis 15. Juli eines Jahres Freizeitnutzer die Kernzone der Pfäfflinger Wiesen auch auf bestehenden Wegen nicht mehr betreten dürfen. Die Kernzone umfasst 370 ha des 550 ha großen Vogelschutzgebietes „Nördlinger Ries und Wörnitztal“. Eigentümer und Flächenbewirtschafter sind von der Betretungsregelung ausgenommen. Vorläufig gilt die Verordnung bis Ende des Jahres 2021. In diesem Zeitraum soll ermittelt werden, ob der Wegfall von Störungen durch Spaziergänger, Reiter, Sportler usw. zu einem stabilen Bruterfolg beiträgt, der zur Arterhaltung notwendig ist. Auch erhoffen sich viele Landwirte, dass ihre Wiesen weniger als Hundeklo genutzt werden.
Nach wie vor stehen für Erholungssuchende alternative Wegemöglichkeiten zur Verfügung, die sich außerhalb der Kernzone befinden.
Doch nur, was man kennt, schützt man auch. Daher soll die Betretungsregelung nicht als schlichtes Verbot daher kommen. Um Interessierten einen Einblick in den Wiesenbrüterlebensraum zu bieten, bietet die Gebietsbetreuerin nach der Brutzeit eine Führung in die Pfäfflinger Wiesen an, bei der die Lebensweise und der Lebensraum der seltenen Arten näher gebracht werden. Der Termin wird im Sommer festgelegt und bekannt gegeben.