12. Mai 2020, 17:12
COVID-19

Vertreter der stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen trafen sich

Symbolbild Bild: pixabay
In den letzten sieben Tagen infizierten sich vier Personen im Landkreis mit COVID-19. Vertreter der stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Landkreis trafen sich zu einem weiteren Informationsaustausch.

Die Zahl der Gesamtinfizierten im Landkreis Donau-Ries stieg gegenüber dem Vortageswert umeine Person auf 340. Hiervon gelten inzwischen 234 Personen wieder als genesen. Die Anzahl der mit COVID-19 infizierten Verstorbenen liegt weiterhin bei 24. Somit beträgt die Anzahl der momentan an COVID-19 Infizierten im Landkreis Donau-Ries 82. 
Die Anzahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten 7 Tage liegt bei 4.

Treffen der Vertreter der stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf hat 2020 zum weltweiten Jahr der professionell Pflegenden und Hebammen erklärt. Hintergrund ist auch, dass sich am 12. Mai 2020 der Geburtstag der Pionierin der Krankenpflege, Florence Nightingale, zum 200. Mal jährt. Das Motto dieses Internationalen Tags, lautet: Nursing the World to Health. Die deutschsprachigen Länder haben sich auf diese Übersetzung geeinigt: Die Welt GESUND PFLEGEN.

An diesem besonderen Tag für die Pflege haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Landratsamt zu einem weiteren Informationsaustausch getroffen. Unter Federführung von Herrn Landrat Rößle unter Beteiligung von Katastrophenschutz, Gesundheitsamt und Heimaufsicht (FQA) wurde intensiv über die sich durch die Infektionsschutzmaßnahmen der Bayerischen Staatsregierung ergebende Situation in Pflege- und Behinderteneinrichtungen diskutiert. 

Insbesondere die Anwendung freiheiteinschränkender Maßnahmen (FEM) während der Corona-Pandemie wurde unter Beteiligung des stellvertretenden Direktors des Amtsgerichts Nördlingen, Herrn Gerhard Schamann, ausführlich besprochen. Die Willens- und Fortbewegungsfreiheit einzuschränken ist rechtlich gesehen immer begründungsbedürftig, unabhängig von Umfang und Intensität der Einschränkung, und steht unter Richtervorbehalt. Gemeinsames Ziel war es, diese Entscheidungsprozesse über die Notwendigkeit von FEM wie z.B. Bauchgurte, Bettgitter oder verschlossene Türen zu verbessern und auf ein unumgängliches Minimum zu reduzieren. Bei aller derzeit gebotener Vorsicht ist die selbstbestimmte Lebensführung ein hohes Gut.

Besuche in Pflegeeinrichtungen wieder möglich

Seit Samstag, 9. Mai sind Besuche in Pflege- und Behinderteneinrichtungen wieder möglich. Bei einem Besuch müssen jedoch strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Dazu gehört die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Außerdem gilt sowohl für die Besucher als auch für die Besuchten eine Maskenpflicht, Gesichtsvisiere allein sind hierbei nicht ausreichend. Um Infektionen möglichst zu vermeiden, darf zudem nicht mehr als ein Familienmitglied pro Bewohnerin bzw. Bewohner und Tag zu Besuch sein. Erlaubt ist ferner der Besuch einer registrierten Kontaktperson, die nicht zur Familie gehört. Die Einrichtungen haben Schutz- und Hygienekonzepte erstellt, beispielsweise zum kontrollierten Zugang, zu Besuchszonen und Besucherräumen. Alle Besuche sind vorher mit der Einrichtung zu vereinbaren. Der Erfahrungsaustausch zeigte, dass erfreulicherweise die Besucherregelungen vom letzten Wochenende überwiegend sehr gut funktionieren.

Die Beteiligten waren sich einig über den erneut gelungenen und informativen Austausch. Bei Bedarf ist ein weiterer Termin geplant.(pm)