Symbolbild . Bild: pixabay
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Nördlingen hat in der vergangenen Woche einstimmig beschlossen, dass in zukünftigen Pachtverträgen, die landwirtschaftliche Grundstücke betreffen, oder Grundstücke, die der Stadt Nördlingen zugehörig sind, kein Glyphosat zur Bewirtschaftung verwendet werden darf. 
Nördlingen - Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates der Stadt Nördlingen hat einstimmig zugestimmt, dass in zukünftige Pachtverträge, die landwirtschaftliche Grundstücke betreffen, und von der Stadt Nördlingen bzw. von den Vereinigten Wohltätigkeitsstiftungen ausgegeben werden, ein Vertragspassus aufzunehmen ist, der beinhaltet, dass die jeweiligen Pachtgrundstücke nicht mit dem Phosphonat Glyphosat bewirtschaftet werden dürfen und ,dass im Falle der Zuwiderhandlung die fristlose Kündigung erfolgt. 
Im Rahmen der Diskussion um die Neuverpachtung der landwirtschaftlichen Grundstücke der Stadt Nördlingen und der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftungen Nördlingen zum 1. Oktober 2018 hatte der Ausschuss des Stadtrates eingehend und ausführlich über die neuzugestaltenden Pachtverträge und in diesem Zusammenhang auch über ein Glyphosatverbot diskutiert. Dieser Beschluss gilt für alle neuverpachteten Grundstücke ab 1. Oktober 2018. (pm)