19. Mai 2017, 10:24

Kreis Donau-Ries: 21 Prozent mehr Teilzeit-Jobs seit 2012

Mehr Zeit für die Familie – diese Möglichkeit bietet
eine Teilzeit-Stelle. Oft wird der Halbtagsjob aber
zur Falle, wenn Beschäftigten der Wunsch
verwehrt bleibt, wieder mehr zu arbeiten. Das
kritisiert die Gewerkschaft NGG und fordert einen
gesetzlichen Anspruch auf die Rückkehr in
Vollzeit.
Bild: NGG / Tobias Seifert
Landkreis - Immer mehr Halbtagsjobs: Rund 13.600 Beschäftigte im Landkreis Donau-Ries haben derzeit eine Teilzeit-Stelle. Das sind 21 Prozent mehr als noch vor vier Jahren, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Immer mehr Halbtagsjobs: Rund 13.600 Beschäftigte im Landkreis Donau-Ries haben derzeit eine Teilzeit-Stelle. Das sind 21 Prozent mehr als noch vor vier Jahren, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mitteilt. Die NGG beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum stieg die Zahl aller sozialversicherungspflichtigen Jobs im Kreis um acht Prozent. Vor dem Hintergrund der Debatte um prekäre Arbeit fordert die Gewerkschaft ein verbrieftes Rückkehrrecht auf Vollzeit. „Die Zunahme der Teilzeit ist beunruhigend“, sagt Tim Lubecki von der NGG Schwaben. 20- oder 30-Stunden-Jobs würden immer mehr zur Regel – und häufig zur Falle. „Gerade Frauen bleibt etwa nach einer Familien-Pause der Wunsch, in Vollzeit zurückzukehren, oft verwehrt“, so der Gewerkschafter. Dies erschwere nicht nur den beruflichen Aufstieg, sondern sorge auch für niedrige Renten und erhöhe das Armutsrisiko im Alter. Dieses Problem nehme immer größere Ausmaße an: So arbeiten laut BA aktuell 48 Prozent aller berufstätigen Frauen im Kreis Donau-Ries in Teilzeit. „Viele von ihnen wollen mehr arbeiten, worin auch ein riesiges Potential für den heimischen Arbeitsmarkt liegt“, betont Lubecki. Diese Chance dürfe man in Zeiten des Fachkräftemangels nicht einfach verschenken. Doch auch Männer, die für mehr Zeit mit der Familie die Arbeitszeit reduzieren und später wieder erhöhen wollten, bekämen dazu oft keine Chance. Auch ihnen bringe ein Rückkehrrecht auf Vollzeit spürbare Entlastung. Entsprechende Gesetzespläne des Bundesarbeitsministeriums waren im Koalitionsausschuss Ende März am Widerstand von CDU und CSU gescheitert, obwohl das Vorhaben im Koalitionsvertrag vereinbart worden war. Die NGG fordert die Regierungsparteien nun auf, mit ihrem Versprechen ernst zu machen und das Gesetz vor der Sommerpause zu verabschieden.
Tausende Berufstätige in der Region würden davon profitieren, so die NGG Schwaben. Der Rückkehranspruch solle dabei für alle Betriebe gelten und nicht nur für Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern, wie von der CSU gefordert. „Teilzeit-Beschäftigte stehen nicht nur mit geringerem Einkommen und schlechterer Absicherung bei Rente und Arbeitslosigkeit da“, so Lubecki weiter. „Sie haben auch bei der Karriere das Nachsehen.“ Dabei sollten gerade jungen Müttern und Vätern nach einer Auszeit dieselben Möglichkeiten offenstehen wie allen anderen Beschäftigten. Gleiches gelte für Menschen, die sich beruflich weiterbilden oder ehrenamtlich engagieren. „Wer später in Vollzeit zurück will, muss darauf einen festen Anspruch haben.“ Die Wahl der Arbeitszeit solle eine individuelle Entscheidung sein. Mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt sei dies wichtiger denn je. Lubecki: „Die Arbeitgeber sprechen gern von Flexibilität und meinen damit Mehrbelastung für die Beschäftigten. Aus Sicht der Arbeitnehmer heißt Flexibilität aber auch, je nach Lebensabschnitt entscheiden zu können, mehr oder weniger zu arbeiten.“ (pm)