9. März 2017, 08:35

Landtagsabgeordneter Fackler informiert sich über den Donau-Rieser Arbeitsmarkt


zeigt Richard Paul (links) und MdL Wolfgang Fackler. Bild: (Markus Erdt)
Seit gut sechs Monaten leitet Richard Paul die Agentur für Arbeit in Donauwörth. Der 52-Jährige war in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn viel unterwegs, und kann deshalb auch im überregionalen
Seit gut sechs Monaten leitet Richard Paul die Agentur für Arbeit in Donauwörth. Der 52-Jährige war in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn viel unterwegs, und kann deshalb auch im überregionalen Vergleich die Lage im Landkreis Donau-Ries objektiv sehr gut beurteilen. „Hier ist die Welt in Ordnung“, so eröffnete Paul den Austausch, den er mit MdL Wolfgang Fackler führte.
 
Donauwörth - 
Die Fakten, die der Agenturleiter dem CSU-Stimmkreisabgeordneten im Rahmen des Gesprächs präsentierte, untermauerten die Aussage: Mit 2,2 Prozent lag die durchschnittliche Arbeitslosenquote
 
im vergangenen Jahr im Landkreis Donau-Ries deutlich unter dem bundesweiten (6,1 Prozent), bayerischen (3,5) und schwäbischen Schnitt (3,2). Von den insgesamt 1.657 Arbeitslosen sind im Jahresdurchschnitt nur 168 unter 25 Jahre alt, was bedeutet, dass der Landkreis auch bei dieser wichtigen Kennzahl bundesweit mit an der Spitze steht. „Vollbeschäftigung und kaum Jugendarbeitslosigkeit. Diese beiden Fakten zeigen, wie gut wir diesbezüglich dastehen“, resümierte MdL Fackler.
Die Betroffenheit von Arbeitslosigkeit ist im Jahresverlauf deutlich höher. Dies zeigt sich auch an der hohen Dynamik. Zwar wurden im vergangenen Jahr im Landkreis 7.410 Menschen arbeitslos, gleichzeitig meldeten sich aber 7.341 Menschen wieder ab. Hier gelte der Grundsatz je höher die Qualifikation ist, desto höher sind die Chancen, schnell wieder Arbeit zu finden.
Im Landkreis Donau-Ries sind seit längerer Zeit viele Arbeitsstellen gemeldet. Insbesondere die Fachkräfte fehlen. Deshalb bleiben die freien Stellen länger unbesetzt. Diese so genannte Vakanzzeit lag im Jahr 2015 noch bei 79 Tage, so betrug sie 99 Tage im Jahr 2016. „Auch hier zeigt sich, dass die Anforderungen der Unternehmen und die Qualifikation der Bewerber nicht immer deckungsgleich sind“, analysierte MdL Wolfgang Fackler. Weiterqualifizierung ist deshalb auch ein wichtiges Ziel der Arbeitsagentur, informiert Paul. So können bei Unternehmen bis maximal zehn Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent der Fortbildungskosten übernommen werden.
 
Einen „Internationalisierungs-Trend“ macht Paul beim Beschäftigtenzuwachs im Landkreis Donau-Ries aus: So wurden seit 2010 insgesamt 7.475 neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Stand 30.6.2016: insgesamt 59.438) geschaffen. 41 Prozent der neuen Jobs (3023) wurden dabei durch Zuwanderung besetzt. Gut 2.000 der Arbeitnehmer kommen dabei aus den östlichen EU-Staaten Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Estland, Lettland und Litauen, Bulgarien und Rumänien.
 
„Zwar handelt es sich hierbei auch um weniger Ausgebildete, aber unser Arbeitsmarkt braucht diese Leute, wie der deutliche Zuwachs zeigt“, erklärte Paul.
Auch über die aktuelle Entwicklungen bei der Integration von Flüchtlingen wurde gesprochen:
So nahmen im gesamten Agenturbereich (Landkreise Donau-Ries, Dillingen, Günzburg und Neu-Ulm) 286 Flüchtlinge eine Arbeit auf, was einem Anteil von knapp 14 Prozent bedeutet. Paul informierte MdL Fackler, dass aufgrund der guten Arbeitsmarktsituation im ganzen Agenturbezirk Donauwörth bei Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung die so genannte Vorrangprüfung beziehungsweise Zustimmung der Arbeitsagentur für die Arbeitsaufnahme nicht notwendig ist. Jedoch muss die Ausländerbehörde im Einzelfall nach ihrem Ermessen entscheiden, ob eine Arbeit aufgenommen werden darf. Anerkannte Flüchtlinge können dagegen jederzeit eine Beschäftigung aufnehmen.
Zu Missverständnissen kommt es zudem immer wieder bei der so genannten „3+2-Regelung“. Diese kommt nämlich nur dann zur Anwendung, wenn ein Flüchtling bereits während seines Asylverfahrens eine qualifizierte Berufsausbildung begonnen hat, sein Asylantrag dann aber abgelehnt wird. Ihm wird dann gestattet, die Ausbildung zu beenden und darüber hinaus bis zu zwei weitere Jahre im Betrieb zu arbeiten. „Die Vorschrift bezweckt damit trotz Ablehnung die Möglichkeit eine Berufsausbildung weiterführen zu können, aber nicht die Privilegierung der illegalen Zuwanderung unter Umgehung des Asylverfahrens“, betonte MdL Wolfgang Fackler. Voraussetzung für die 3+2-Regelung sei aber immer eine qualifizierte Tätigkeit. (pm)