4. Juli 2018, 13:33

Mehr Geld bei der Staatlichen Wohnraumförderung

Das Landratsamt informiert über Neuerungen bei der Förderung von Bau und Erwerb von Wohneigentum. Der Freistaat Bayern hat neue Anreize für den Bau und Erwerb von Wohneigentum geschaffen.
Landkreis - So wurden vor kurzem die Einkommensgrenzen für den Erhalt staatlicher Fördermittel den allgemeinen Lohnsteigerungen angepasst und deutlich erhöht. Für eine junge Familie mit 2 Kindern zum Beispiel gilt jetzt eine Einkommensgrenze von 56.500 € statt bisher 44.000 €, das entspricht einem Jahresbruttoeinkommen von ca. 80.000 €. Auch die Kappungsgrenze (Differenzbetrag zwischen Nettoeinkommen und Mindestbetrag zum Lebensunterhalt) für die Bewilligung des Staatlichen Baudarlehens wurde von 30 % auf 50 % erhöht. Damit können mehr Antragsteller eine Förderung aus diesem Programm bekommen. Das Staatliche Baudarlehen wird mit 0,5 % Zins und 1 bzw. 2 % Tilgung gewährt.
Wer ein Staatliches Baudarlehen bekommt, erhält dazu einen Kinderzuschuss, der als Ersatz für fehlendes Eigenkapital verwendet werden kann. Der Kinderzuschuss wurde mit Wirkung vom 15. Mai 2018 von bisher 2.500 € auf 5.000 € je Kind verdoppelt. Damit wird eine weitere Familienkomponente für Schwellenhaushalte mit niedrigeren Einkommen etabliert. Neu eingeführt wird außerdem ein Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten für den Zweiterwerb. Dieser Zuschuss ist nur in Verbindung mit dem Staatlichen Baudarlehen möglich. Ziel des ergänzenden Zuschusses ist es, neue Eigentümer und Selbstnutzer, insbesondere Familien, für den Zweiterwerb von bereits bestehenden Familienheimen und Eigentumswohnungen zu gewinnen und damit einen wichtigen Beitrag zum Flächensparen zu leisten. Der ergänzende Zuschuss soll auch gewährt werden, wenn das erworbene Gebäude durch einen Neubau ersetzt oder wenn ein Neubau auf einer Konversionsfläche oder innerörtlichen Brachfläche errichtet wird.
Ziel der Neuerungen ist es, noch mehr Menschen zu Wohneigentum zu verhelfen und dadurch auch Mietwohnungen für den Wohnungsmarkt frei zu machen.. Besonders Familien sollen von den Neuerungen profitieren. Landrat Stefan Rößle begrüßt die Neuerungen und empfiehlt Bau- bzw. Kaufinteressenten, sich wegen einer möglichen Förderung frühzeitig beim Landratsamt Donau-Ries zu informieren. Ansprechpartnerinnen hierfür sind Frau Ilse Kowalke, Tel. 0906 74-177, oder Anna Maier, Tel. 09081 2944-66. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.(pm)