Der 22-Jährige auf der Anklagebank im Landgericht Bild: Mara Kutzner
Timo B. wurde in einem Indizienprozess am Landgericht Augsburg im Mai 2017 zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Schwurgerichts in Sachen Timo B. bestätigt. 
Augsburg/Donauwörth - Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Schwurgerichts in Sachen Timo B. bestätigt.  Am 30.05.2017 hatte die 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg unter Vorsitz von Susanne Riedel-Mitterwieser den 22-jährigen Studenten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Verurteilte hatte die Tat bis zuletzt bestritten.
In einer Presseerklärung des Landgerichts Augsburg heißt es: "In einem aufwendigen Indizienprozess hat die Kammer an 10 Verhandlungstagen über 70 Zeugen und mehrere Sachverständige gehört und kam nach der Beweisaufnahme zu einem eindeutigen Ergebnis."
Das Urteil ist im persönlichen Umfeld des Täters heftig als Fehlurteil kritisiert worden. Sogar ein Unterstützerkreis hatte sich gebildet; es gab ein eigenes Spendenkonto und einen Infostand in der Donauwörther Innenstadt. Auf diese Kritik hat der Bundesgerichtshof nun eine klare Antwort gegeben. (pm)
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