Die Kirche St. Salvator in Nördlingen. Bild: Matthias Stark
Der Nördlinger Stadtpfarrer und Dekan Paul Erber wurde in den Ruhestand versetzt. Er räumte ein, Jahrzehnte zuvor an seiner vorherigen Wirkungsstätte einen Minderjährigen sexuell missbraucht zu haben. 
Nördlingen - Diözesanbischof Dr. Konrad Zdarsa hat den Stadtpfarrer von Nördlingen mit Wirkung zum 20.11.2017 von seinem Amt entpflichtet und in den Ruhestand versetzt. Dies gilt in gleicher Weise auch für dessen Amt als Dekan des Dekanats Nördlingen. Über die Gründe für diese Personalentscheidung wurden am vergangenen Sonntag die Gläubigen der Pfarreiengemeinschaft Nördlingen in einem persönlichen Brief des Bischofs informiert. Er trägt das Datum vom 17.11.2017 und wurde dort in allen Sonntagsgottesdiensten verlesen.
Auslöser für diesen Schritt sei ein Schreiben, das am 6. November beim Diözesanbischof sowie bei der diözesanen Missbrauchsbeauftragten, Frau Rechtsanwältin Brigitte Ketterle-Faber, eingegangen ist und „eine unbestreitbar erhebliche Grenzverletzung“ an einer früheren Wirkungsstätte des Pfarrers schildere, so Bischof Zdarsa. In einem Gespräch mit den zuständigen Personen habe der Stadtpfarrer die schon mehrere Jahrzehnte zurückliegende Tat voll umfänglich eingeräumt und seinen Stellenverzicht angeboten. Das Gespräch im Bischöflichen Ordinariat in Augsburg haben unter anderem der Generalvikar sowie die diözesane Missbrauchsbeauftragte mit dem Pfarrer geführt.
Ein weiteres Treffen hat letzte Woche in Nördlingen stattgefunden. Generalvikar Msgr. Harald Heinrich hat dabei am Freitagabend den Pastoralrat sowie die hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen persönlich in Kenntnis gesetzt. Es herrschte große Betroffenheit über die Mitteilung vom Stellenverzicht des Pfarrers und insbesondere über den Grund hierfür. Auch Bischof Konrad bringt in einem Brief an die Gläubigen seine Bestürzung zum Ausdruck.
Nachdem der Stadtpfarrer die Tat eingeräumt habe, stehe die Glaubwürdigkeit des Schreibens, in dem ihm sexueller Missbrauch eines Minderjährigen zur Last gelegt wird, nicht in Frage. „Zur näheren Prüfung der strafrechtlichen Relevanz wurde der Fall von unserer Missbrauchsbeauftragten umgehend an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet“, so Bischof Konrad weiter. Er sei zudem dazu verpflichtet, auch die kirchenrechtlich vorgegebenen Schritte einzuleiten und die Glaubenskongregation als für solche Fälle zuständige Behörde des Heiligen Stuhls in Kenntnis zu setzen. Der Bischof bittet in dem Brief die Gläubigen abschließend um ihr Gebet für die Opfer sexualisierter Gewalt. Diese fühlten sich oft erst nach langen Jahren in der Lage, sich über das, was ihnen angetan worden sei, zu äußern. Seine Gebetsbitte gelte aber auch für den Stadtpfarrer, „der jahrzehntelang mit hohem Einsatz und großer Anerkennung seinen seelsorgerlichen Dienst in unserer Diözese geleistet hat.“
Diözese Augsburg bereitet gerade einen Gesprächsabend vor. Bei diesem sollen die Gläubigen in Nördlingen die Möglichkeit zu einem Austausch erhalten. Der Termin hierfür wird kurzfristig bekannt gegeben. (pm)