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Im Koalitionsausschuss am Dienstag Abend konnte eine Reihe an wichtigen Einigungen zu verschiedenen Themen erzielt werden, so auch zur Saisonarbeit. Hierzu wurde festgehalten, dass die 70-Tage-Regelung für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung, die bereits seit 2015 gilt, unbefristet verlängert wird.
Landkreis - „Das ist vor allem für die Bauern wichtig, die auf Saisonarbeit angewiesen sind. Damit wird diese attraktiver und es wird leichter, Arbeitskräfte dafür zu gewinnen“, begrüßt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ulrich Lange die Vereinbarung. Auch für andere Branchen, in denen Saisonarbeit eine Rolle spielt, ist die Einigung von Vorteil.
Beide Seiten, Arbeitgeber und Saisonarbeitskräfte, profitieren von der 70-Tage-Regelung. So wird für die Saisonarbeitskraft der Bruttolohn netto ausgezahlt. Zudem wird der Krankenversicherungsschutz über eine private Krankenversicherung geregelt. Über das Unternehmen ist die Saisonarbeitskraft unfallversichert. Der Arbeitgeber muss in den ersten 70 Tagen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
„Die unbefristete Verlängerung der 70-Tage-Regelung ist absolut sinnvoll und der richtige Schritt“, freut sich Lange. (pm)