29. März 2018, 09:08

Zukunft Almarin: Kommunale Zusammenarbeit ist notwendig

Das Almarin. Bild: Jenny Wagner
Seit der Schließung des Almarin im Jahr 2010 gab es mehrere Anläufe zur Rettung des Bades. Aktuell ist die Zukunft des Almarin wieder in aller Munde. Viele ehrenamtliche Helfer sind derzeit dabei das Bad in einer großartigen Gemeinschaftsaktion wieder mit Leben zu erwecken und haben sich der Wiederinbetriebnahme des Almarin verschrieben. Landrat Stefan Rößle möchte das beispiellose Vorhaben gerne unterstützen und hat hierzu alle Möglichkeiten des Landkreises ausgelotet. Die Gründung eines Zweckverbandes könnte eine Lösung herbeiführen.
Mönchsdeggingen - Sollte die derzeitige Bewerbung des Geopark Ries um das Label „Unesco Global Geopark“ erfolgreich verlaufen, möchte Rößle ein Infozentrum für den Geopark neben dem Almarin errichten und dem Bad im Falle einer dauerhaften Inbetriebnahme somit Aufschwung verleihen. „Rein rechtlich ist eine finanzielle Beteiligung des Landkreises am Almarin aufgrund fehlender Zuständigkeit jedoch nicht möglich“ bedauert Landrat Stefan Rößle.
Zuständig für öffentliche Bäder und die Förderung des örtlichen Breitensports sind die Gemeinden. Der Landkreis kann im Wesentlichen nur dort tätig werden, wo es sich um den Schulsport der weiterführenden Schulen handelt.
Für die Nutzung der Hallenbäder durch den Schulsport der weiterführenden Schulen zahlt der Landkreis Gebühren bzw. beteiligt er sich an den Betriebskosten. Dazu zählen z. B. das Hallenbad in Rain, das von den Schülern der Realschule Rain genutzt wird oder das Hallenbad in Harburg, das die Schüler des Gymnasiums Donauwörth für den Schulschwimmsport nutzen. Nach Beschluss des Kreistages erarbeitet die Landkreisverwaltung derzeit ein Konzept, die Beteiligung nach der schulischen Nutzung spürbar zu erhöhen.
Aufgrund fehlender Zuständigkeit ist auch weiterhin eine Beteiligung des Landkreises an den Sanierungskosten des Almarin nicht möglich. Im Übrigen sind Zuschüsse für solche Baumaßnahmen nach den Sportförderrichtlinien des Landkreises ausgeschlossen. Durch diese Regelung soll dem Eichenau-Urteil Rechnung getragen werden.
Allerdings könnte die Gründung eines Zweckverbandes eine Lösung herbeiführen. Dafür möchte Landrat Rößle werben. Eine Gemeinde allein kann oftmals nicht die notwendigen Mittel für die Sanierungs- und Betriebskosten eines Bades aufbringen. Aufgrund der Aufgabentrennung ist es auch nicht möglich, dass der Landkreis leistungsschwache Gemeinden hierbei finanziell unter-stützt. Es ist daher zu prüfen, ob die Aufgabe nicht durch mehrere Gemeinden im Wege der kommunalen Zusammenarbeit erfüllt werden kann. Es gibt verschiedene Aufgabenstellungen, die sind für einzelne Gemeinden eine zu große Herausforderung, ohne dass dabei gleich eine Landkreiszuständigkeit gegeben ist. Genau für diese Konstellationen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, kommunale Zweckverbände zu gründen. Dies wird seit vielen Jahren bereits sehr erfolgreich praktiziert bei Schulverbänden, Wasserversorgungs- und Abwasserzweck-verbänden. Derartige interkommunale Zusammenschlüsse wären beispielsweise durchaus auch für gemeinsame Bauhöfe, den Betrieb von Hallenbädern oder Arztpraxen denkbar. Um die zukünftigen Herausforderungen zu meistern, sollten derartige Lösungen noch öfters in Erwägung gezogen werden, so Landrat Stefan Rößle. Auch für das Almarin bietet sich eine kommunale Zusammenarbeit an. „Ich werde Bürgermeister Karl Wiedenmann gerne dabei unterstützen, für einen solchen Zweckverband zu werben“, bekräftigt Rößle.
Kommunale Zusammenarbeit auch in der ärztlichen Versorgung
Ein großes Anliegen ist Landrat Stefan Rößle auch die ärztliche Versorgung im Landkreis Donau-Ries. „Die „Gesundheitsregion plus Donauries“ hat bereits Anstrengungen zur Gewinnung von Nachwuchsmedizinern unternommen, allerdings ist jeder Arztsitz im ländlichen Raum eine große Herausforderung“, so Rößle. Der Trend in der medizinischen Gesundheitsversorgung geht hin zu hausärztlichen Gemeinschaftspraxen, großen Hausärztezentren oder Filialpraxen. Um diese zu realisieren, setzt Rößle auf die Zusammenarbeit von Kommunen. Wenn sich mehrere Ge-meinden zusammentun, besteht vielleicht die Möglichkeit, Ärzte zu finden oder aber evtl. sogar selber medizinische Eigeneinrichtungen zu betreiben und dafür Ärzte einzustellen. Auch hier wäre eine kommunale Zusammenarbeit zukunftsweisend.