18. Januar 2017, 16:03

Regelung für Drohnen-Nutzung liegt vor

Bild: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Gute Nachrichten für Modellflieger in der Region
Immer wieder ist in den letzten Monaten das Thema Drohnen in den Medien aufgetaucht. Entweder als Sicherheitsrisiko bei unsachgemäßem oder sogar gefährlichem Einsatz, oder als interessante Innovation und geschätztes Hobby, z.B. bei den Modellfliegern. Aufgrund der zunehmenden Nutzung von Drohnen und den damit einhergehenden Sicherheitsrisiken war klar, dass es einen Regelungsbedarf gibt. Für die Verkehrspolitiker in Berlin bedeutete das, einen echten Spagat zwischen den Interessen.
Donau-Ries - Auch die Modellflieger in der Region hatten das Thema mit großem Interesse verfolgt und sich an ihren Abgeordneten Ulrich Lange, den verkehrspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag gewandt. „Mir war es wichtig, dass der Modellflugsport so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und die Vereine auf ihren Modellfluggeländen weiter die Möglichkeit haben, alle Art von Kunststücken und Flugmanövern zu trainieren. An mich hatten sich zahlreiche Modellflieger mit ihren Sorgen gewandt“, erklärt Lange. „Das habe ich sehr ernst genommen.“
Jetzt hat das Bundesverkehrsministerium eine Verordnung zur Regelung von sogenannten „unbemannten Fluggeräten“, Drohnen also, vorgelegt, die genau diesem Aspekt gerecht wird. MdB Lange begrüßt die neuen Regelungen: „Mit der vorliegenden Verordnung wird der Drohneneinsatz grundsätzlich ermöglicht. In besonders sensiblen Bereichen, etwa im An- und Abflugbereich von Flughäfen ist er hingegen verboten. Zudem wird auch der Schutz der Privatsphäre gestärkt. Das ist der richtige Ansatz.“
Für die Modellflieger, bei denen die Verordnung bereits vorab für intensive Diskussionen gesorgt hatte, gibt es gute Nachrichten: Wer sein Flugobjekt ausschließlich auf einem Modellfluggelände fliegen lässt, kann das auch weiterhin unverändert machen. Die neuen Regeln gelten nur außerhalb von Modellflugplätzen. Die einzige Ausnahme ist, dass man nun eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen muss.
Insgesamt ist die Verordnung eine ausgeglichene Lösung für die Herausforderungen und Chancen der Drohnen-Nutzung. MdB Lange fasst zusammen: „Drohnen bieten viele interessante Einsatzmöglichkeiten: vom verbreiteten Hobby des Modellfliegens bis zum komplexen Einsatz in der Landwirtschaft. Daher wollen wir in Deutschland natürlich diese Zukunftstechnologie weiter fördern. Aber gleichzeitig darf selbstverständlich die Sicherheit nicht gefährdet werden. Hier galt es eine gute Balance zu finden und das ist auch gelungen.“ (pm)
Bild: DRA
Bild: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur