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Ein 24-Jähriger aus Berlin wurde heute zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt, weil er eine 13-Jährige aus dem Landkreis sexuell missbraucht hat. Weil er geständig war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Nördlingen/Augsburg - Die Tat hatte sich bereits Anfang Juni in einem Gästehaus in Nördlingen ereignet. Obwohl das Opfer dem 24-Jährigen, so die Ausführungen der Staatsanwältin, deutlich zu verstehen gegeben hatte, dass sie keinen Geschlechtsverkehr möchte, zwang der Täter die erst 13-Jährige dazu. Er hatte das Mädchen auf ein Bett geworfen, sie gegen ihren Willen ausgezogen und sich dann an ihr vergangen. In einem Brief, den die Anwältin des Täters verlas, räumte der Angeklagte die Tat vollumfänglich ein. Er beteuerte zudem, dass er die Tat aus tiefstem Herzen bereue.
2 Jahre auf Bewährung
Sein Geständnis, die Reue für seine Tat sowie die Tatsache, dass der 24-Jährige bisher nicht einschlägig vorbestraft war, hielt ihm das Gericht zu Gute. Außerdem sorgte auch seine Sozialprognose,die von Seiten des Gerichts als günstig eingeschätzt wurde, dass bei ihm das Mindeststrafmaß zur Anwendung kam und die Strafe somit zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung waren sich in ihren Plädoyers einig gewesen, das Strafmaß betreffend. Neben der Freiheitsstrafe von 2 Jahren, die zur  Bewährung ausgesetzt wird, verurteilte ihn das Gericht zudem zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro, die an den Augsburger Kinderschutzbund geht. Die letzten vier Monate hatte der Mann in Untersuchungshaft verbracht.