6. November 2018, 14:13

Benutzungspflicht der Bürgersteige für Fahrradfahrer aufgehoben

Bild: Fabian Makolla, Stadt Nördlingen
Radfahrende haben jetzt die Möglichkeit in der Kerschensteinerstraße zwischen Fahrbahn und Gehweg frei zu entscheiden. So wurde die Beschilderung „gemeinsamer Geh- und Radweg“ in diesem Straßenzug in beiden Richtungen zwischen Christian-Ewig-Straße und Wemdinger Straße entfernt und durch das Verkehrszeichen „Gehweg“ mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ ersetzt.
Nördlingen - Die Sofortmaßnahme, die im Rahmen des Radverkehrskonzepts, welches aktuell vom Planungsbüro VAR+ aus Darmstadt erarbeitet wird, auf den Weg gebracht wurde, bringt für Radfahrer aber auch für Fußgänger eine deutliche Verbesserung der Situation. Durch die ursprüngliche Beschilderung galt laut Straßenverkehrsordnung eine Benutzungspflicht des Geh- und Radwegs für Fußgänger als auch für Radfahrer, die sich auf dem schmalen Bürgersteig immer wieder in die Quere kamen. Wie aus den Befahrungen zum Radverkehrskonzept hervorging, wurde diese von Radfahrern sicherlich oft unbewusst missachtet.
Durch die Anpassung, die auch als „duale“ oder „wahlfreie“ Führung bezeichnet wird, haben Radfahrer nun die Möglich-keit, als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn zu nutzen und gleichzeitig können unsichere Verkehrsteilnehmer weiterhin auf dem Gehweg fahren. Dies dürfen sie nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter besonderer Rücksichtnahme auf die Fußgänger, die hier bevorrechtigt sind. Es wird erwartet, dass sich durch die Maßnahme weniger Konflikte ergeben und sich die Situation in der Kerschensteinerstraße somit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert. (pm)