Strafjustizzentrum Augsburg. Bild: Manuel Habermeier
Im Februar wurde eine häusliche Pflegekraft in Nördlingen wegen des Verdachts auf Schmuckdiebstahls festgenommen. Nun kam es im Strafjustizzentrum in Augsburg zu einem Urteil.

In Saal 108 des Strafjustizzentrums Augsburg in der Gögginger Straße 101 wurde am Donnerstag eine 52-Jährige zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. In dieser Zeit muss die Verurteilte jeden Wohnungswechsel dem Gericht mitteilen. Auf weitere Auflagen wurde verzichtet. Der Haftbefehl gegen die polnische Staatsbürgerin, die seit Ende Februar in Untersuchungshaft in der JVA Aichach saß, wurde aufgehoben.

Angeklagt war die Frau wegen Schmuckdiebstahls im Wert von 37.500 Euro. Diesen hatte sie laut Anklage im Zeitraum zwischen dem 17. November 2023 und 6. Januar 2024 einer 84-Jährigen entwendet, bei der sie seit November 2023 wohnte und als häusliche Pflegekraft tätig war. Die Geschädigte ist mittlerweile verstorben.

Absprache zwischen Anklage und Verteidigung

Zur Anzeige gebracht hatte die Tat die Enkelin der Patientin. Im Laufe der Ermittlungen wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Durchsuchungsbeschluss beantragt und bei der Pflegerin vollstreckt. Im Rahmen der Durchsuchung wurde der Schmuck in einem Paar Gummistiefel gefunden, die sich in einem Koffer befanden. Die Polin hätte am darauffolgenden Abend in die Heimat zurückkehren sollen.

Direkt zu Beginn der Verhandlung unterbrach die zuständige Richterin das Verfahren, um ein Rechtsgespräch zwischen Anklage und Verteidigung zu ermöglichen. Dabei wurde eine Bewährungsstrafe zwischen 15 und 21 Monaten ausgehandelt, sollte die Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegen. Nach rund 20 Minuten hatten sich die Parteien geeinigt und die Verhandlung wurde fortgesetzt. Die Angeklagte räumte die Tat vollumfänglich ein und brachte ihr Bedauern zum Ausdruck. Auch in ihren Schlussworten vor der Urteilverkündung entschuldigte sich die Angeklagte nochmals.

Begründung des Urteils

Die Richterin setzte das Strafmaß auf 18 Monate sowie die Bewährungszeit auf drei Jahre fest. Zugunsten der Angeklagten führte sie das Geständnis sowie die besonderen Umstände der U-Haft auf. Diese bestanden aus einer Sprachbarriere, da die Angeklagte kein Deutsch spricht, sowie den fehlenden sozialen Kontakten, da sie keine Angehörigen in Deutschland hat. Zudem hat sie bisher keinerlei Vorstrafen. Gegen ein niedrigeres Strafmaß habe laut Richterin jedoch der hohe Wert des Schmucks sowie der Bruch des besonderen Vertrauensverhältnisses, das zwischen ihr und ihrer Patientin geherrscht habe, gesprochen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Anklage als auch Verteidigung haben eine Woche Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.