Das Foto zeigt den Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, MdL Wolfgang Fackler. Bild: Bayerische Staatskanzlei
Ab 2025 steht eine neue Grundsteuerreform an. MdL Fackler reagiert jetzt auf die Bitten und Sorgen zahlreicher Bürger, weist aber auch daraufhin, dass diese selbst Eigeninitiative in ihren Gemeinden zeigen müssen.

Die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat machen sich zunehmend Sorgen über eine starke Erhöhung der Grundsteuer im kommenden Jahr infolge der ab 2025 greifenden Grundsteuerreform. „Zuletzt haben sich deshalb einige betroffene Personen mit der Bitte um Unterstützung an mich gewandt“, so der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, MdL Wolfgang Fackler. Nach Erhalt der Bescheide vom Finanzamt haben sie festgestellt, dass sich der neue Grundsteuermessbetrag nun teilweise auf das Zwei oder Dreifache des bisherigen Messbetrags beläuft.

Der Bürgerbeauftragte Fackler rät von derartigen Vergleichsberechnungen erst einmal ab und weist auf die noch ausstehende Festlegung der neuen Hebesätze durch die Gemeinden hin. „Erst wenn die Gemeinden die neuen Hebesätze festgelegt haben, kann die künftige Grundsteuer durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem jeweiligen Hebesatz verlässlich errechnet werden“, erklärt MdL Fackler.

Fackler zeigt sich zuversichtlich

Der Bürgerbeauftragte ist jedoch zuversichtlich, dass die bayerischen Gemeinden bei der Entscheidung über die Anpassung der Hebesätze den Appell der Bayerischen Staatsregierung ernst nehmen werden, die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral auszugestalten und somit keine Erhöhung des gesamten Grundsteueraufkommens durch die Hintertür anzustreben. „Es darf auf keinen Fall sein, dass am Ende des Tages die Bürgerinnen und Bürger die Zeche bezahlen müssen, obwohl das alte Grundsteuermodell vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig einkassiert wurde“, macht der Bürgerbeauftragte Fackler deutlich.

Um Überraschungen zu vermeiden und sich am Prozess der Anpassung der Hebesätze im Rahmen der Möglichkeiten zu beteiligen, empfiehlt Fackler den Bürgerinnen und Bürgern, frühzeitig das Gespräch mit den Gemeinde- und Stadträten vor Ort zu suchen und auf die Problematik aufmerksam zu machen. „Es zeigt sich immer wieder, dass rechtzeitige Kommunikation und höchstmögliche Transparenz der Schlüssel zu mehr Akzeptanz und zum Erhalt des Miteinanders innerhalb einer Kommune sind“, so der Bürgerbeauftragte Wolfgang Fackler.

Der Bürgerbeauftragte erklärt die Thematik auch in einem Video, das unter folgendem Link abgerufen werden kann: Tipp vom Bürgerbeauftragten: Grundsteuerreform 2025 - Bayern (youtube.com)(pm)