Am Montagnachmittag wurde ein 15-jähriger Kleinkraftradfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen, als er die Romantische Straße befuhr. Der Jugendliche fiel auf, da das Kennzeichen unzulässig nach oben gebogen war und schneller als die für das Fahrzeug zulässige Geschwindigkeit fuhr. Das Fahrzeug wurde zum Zweck einer technischen Untersuchung sichergestellt.
Der Jugendliche erhält nun eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, da er für das technisch veränderte Fahrzeug die Fahrerlaubnis der Klasse A1 benötigt hätte. Er konnte allerdings nur die Klasse AM vorweisen. (dra)