Dieser war gegen 12.00 Uhr in der Dillinger Straße von einer Polizeistreife dabei beobachtet worden, wie er verbotswidrig den Gehweg befuhr. Im Rahmen einer folgenden Kontrolle stellte sich heraus, dass an dem Roller kein gültiges Kennzeichen angebracht war. Ein Versicherungsvertrag bestand ebenfalls nicht. Die Beamten untersagten zudem jegliche Weiterfahrt.(dra)