Am Samstag, den 31. Mai 2025, gegen 22:12 wurde in der Rainer Straße in Münster ein Leichtkraftradfahrer (Kraftrad mit mehr als 50 ccm und bis 125 ccm Hubraum, sowie höchstens 11 kW Nennleistung) einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der 34-jährige Fahrer aus dem Aichacher Landkreis konnte lediglich eine Fahrerlaubnis der Klassen AM und B vorweisen.
Da zum Führen eines Leichtkraftrades die Fahrerlaubnis A1 erforderlich ist, wurde die Weiterfahrt unterbunden und ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den Fahrer eingeleitet.
Weil das Leichtkraftrad Eigentum eines 22-jährigen Freundes des Fahrers ist, wurde auch gegen diesen ein Strafverfahren aufgrund „Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis“ eröffnet. (dra)