Polizei

Ausflug mit Leichtkraftrad endet in zwei Strafanzeigen

Bild: Tim Reckmann/pixelio.de
Am Samstag wurde ein Leichtkraftradfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da diesem die erforderliche Fahrerlaubnis fehlte, erwartet ihn eine Strafanzeige. Und noch eine weitere Person bekommt Post von der Polizei.

Am Samstag, den 31. Mai 2025, gegen 22:12 wurde in der Rainer Straße in Münster ein Leichtkraftradfahrer (Kraftrad mit mehr als 50 ccm und bis 125 ccm Hubraum, sowie höchstens 11 kW Nennleistung) einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der 34-jährige Fahrer aus dem Aichacher Landkreis konnte lediglich eine Fahrerlaubnis der Klassen AM und B vorweisen.

Da zum Führen eines Leichtkraftrades die Fahrerlaubnis A1 erforderlich ist, wurde die Weiterfahrt unterbunden und ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den Fahrer eingeleitet.

Weil das Leichtkraftrad Eigentum eines 22-jährigen Freundes des Fahrers ist, wurde auch gegen diesen ein Strafverfahren aufgrund „Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis“ eröffnet. (dra)