Am 07.10.2026 erstattete ein Mann aus dem Raum Donauwörth Strafanzeige bei der PI Donauwörth. Zuvor erhielt der Mann eine E-Mail mit angeblichem Absender „Bundeskriminalamt“. Darin wurde wahrheitswidrig behauptet, gegen den Mann laufe ein Ermittlungsverfahren wegen verbotener Medieninhalte.
Der Mann reagierte richtig und leistete keine Zahlungen. Daher entstand kein Vermögensschaden. Die Donauwörther Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen Verdachts auf versuchten Betrug gegen unbekannt ein. (dra)