Ruhestörung

Betrunkener reagiert nicht auf polizeiliches Trinkverbot

Symbolbild Bild: pixabay
Eine Polizeistreife wurde wegen nächtlicher Ruhestörung in Rain alarmiert. Der Betrunkene widersetzte sich jedoch dem polizeilichen Trinkverbot, weswegen ein Platzverweis ausgesprochen werden musste.

In der Nacht des 17.08.2026, gegen 22:10 Uhr wurde eine Ruhestörung im Georg-Weber-Park in Rain bei der Polizei mitgeteilt. Vor Ort wurde ein augenscheinlich alkoholisierter 45-Jähriger angetroffen.

Der Mann wurde darauf hingewiesen, dass der Alkoholkonsum in den Parkanlagen der Stadt Rain gemäß geltender Satzung nicht gestattet sei. Sie dienen u.a. dem Schutz der Nachtruhe und der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung.

Da sich der Betroffene uneinsichtig zeigte und den Alkoholkonsum, trotz mehrfacher Aufforderung diesen einzustellen, fortsetzte, wurde ein Platzverweis ausgesprochen sowie ein Bußgeldverfahren eingeleitet. (dra)