Ermittlungen

E-Scooter nach Unfall untersucht: 17-Jähriger fuhr offenbar doppelt so schnell

Symbolbild Bild: Pixabay
Nach einem Unfall mit einem E-Scooter vor der Donau-Meile hat die Polizei den Roller genauer unter die Lupe genommen. Dabei kam heraus: Der Scooter war manipuliert und konnte offenbar rund 40 km/h erreichen. Für den 17-Jährigen und den Halter hat das nun Folgen.

Bei einem Unfall vor der Donau-Meile in der Dillinger Straße am 09.09.2026 wurde ein 17-jähriger E-Scooter-Fahrer von einem Auto erfasst und verletzt. Der 17-Jährige fuhr zuvor gegen 15.18 Uhr verbotenerweise mit seinem E Scooter auf dem dortigen Gehweg. Als der 54-jährige Autofahrer in gleicher Richtung abbog, kam es zur Kollision mit einem daraus resultierenden insgesamten Sachschaden von ca. 16.000 Euro. 

Durch den Zusammenstoß stürzte der Jugendliche von seinem Roller und wurde gegen ein weiteres Auto geschleudert. Der Rettungsdienst brachte den verletzten Jugendlichen zur medizinischen Behandlung in die Donau-Ries-Klinik. 

 

Da Zeugenhinweise auf eine schnellere Fahrt des 17-Jährigen als die erlaubten maximalen 20 km/h hindeuteten, stellten die aufnehmenden Beamten der PI Donauwörth den Scooter sicher und werteten diesen aus. Hierbei stellte sich nun am 21.09.2026 heraus, dass illegaler Weise durch eine bestimmte Tastenkombination vor dem Start mittels Bremshebel, Gasgriff und Einschaltknopf die Geschwindigkeit des E-Scooters manipuliert werden konnte und dieser den aktuellen Erkenntnissen zufolge ca. doppelt so schnell laufen konnte als erlaubt. 

Zudem war eine nicht zulässige Firmware auf dem Scooter installiert und damit die Betriebserlaubnis erloschen. Dieser Umstand hat für den Jugendlichen und auch für den Halter des Elektrokleinstfahrzeugs nun erhebliche Folgen in Form von Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrszulassungsordnung, Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die sowie Verstößen gegen Straßenverkehrsordnung, eine Meldung an die die die Versicherungsgesellschaft des E-Scooters, was die Schadensregulierung betrifft. Zudem erging polizeilicherseits eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle des Landratsamtes und der Jugendliche wurde nachträglich als Verursacher des Verkehrsunfalles eingestuft. (dra)