1. September 2022, 12:03
Verkehrskontrolle

Eklatante Gesetzesverstöße bei Sattelzuglenker festgestellt

Bild: pixabay
Auf der B 25 bei Harburg stellten Polizeibeamte gestern Nacht bei einem 39-jährigen Berufskraftfahrer mehrere Gesetzesverstöße fest. Neben einem Geschwindigkeitsverstoß täuschte er außerdem falsche Lenkzeiten vor.

Am heutigen 01.09.2022 um 00:31 Uhr erfasste eine Polizeistreife der Donauwörther Inspektion auf der Bundesstraße 25 bei Harburg einen in Richtung Parkstadt fahrenden Sattelzug per Laserhandmessgerät mit 87 km/h anstatt der erlaubten 60 km/h. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der 39-jährige Berufskraftfahrer gewerblich Frischfleisch von den Niederlanden nach Griechenland transportierte.

Augenscheinlich um die "Europa-Tour" alleine durchführen zu können, umging der Mann massiv die geltenden Gesetze: Bei der Überprüfung der Daten des digitalen EG-Kontrollgeräts wurde neben mehreren Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch festgestellt, dass der 39-Jährige nach Beendigung seiner jeweiligen Lenkzeit die Fahrerkarte eines 53-jährigen Kollegen, welcher sich allerdings in Griechenland befand, in das Lesegerät des 40-Tonners steckte. Der Mann hatte mit der falschen Identität des Kollegen zum Tatzeitpunkt - nach seiner eigenen Schicht - bereits weitere 400 Kilometer am Stück zurückgelegt. Er täuschte somit über seine eigenen Lenk- und Ruhezeiten hinweg.

Die Beamten zeigten den Fahrer unter anderem wegen des Verdachts auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, das Fahrpersonalgesetz sowie Fälschung beweiserheblicher Daten und Missbrauch von Ausweispapieren an. Nach nächtlicher Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro einbehalten und vor der Weiterfahrt eine amtliche Zwangspause von mindestens neun Stunden angeordnet. Die falsche Fahrerkarte stellten die Beamten sicher. Gegen das griechische Transportunternehmen und den 53-Jährigen wurden weitere Strafverfahren eingeleitet. Diese werden an das Bundesamt für Güterverkehr weitergeleitet. (pm)