Symbolbild Bild: Polizei Bayern
Ein 15-Jähriger Mofafahrer konnte bei einer Verkehrskontrolle die Prüfbescheinigung nicht vorzeigen.
Nördlingen - Bei einer Verkehrskontrolle gestern früh in Nördlingen, in der Squindostraße, konnte ein 15-Jähriger Rollerfahrer nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorzeigen. Der Streifenwagen war dem Zweirad gefolgt und die Beamten konnten eine wesentlich höhere Geschwindigkeit, als für ein Mofa üblich,  feststellen. Das Kleinkraftrad wurde sichergestellt, den Schüler erwartet eine Strafanzeige. (pm)