Geldstrafe

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Symbolbild Bild: pixabay
Am Dienstag führte die Polizei eine Verkehrskontrolle bei einem 44-Jährigen durch, hierbei wurde festgestellt, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Der Halter des Pkw saß zu dem Zeitpunkt als Beifahrer im Pkw.

Am Dienstag, um 01:15 Uhr wurde in der Bgm.-Reiger-Straße eine Verkehrskontrolle bei einem 44-jährigen Pkw-Führer durchgeführt. Der Mann konnte seinen Führerschein nicht vorzeigen und gab an, dass er diesen in seinem Heimatland vergessen habe. Polizeiliche Recherchen ergaben, dass der Mann gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Nachdem er mit diesen Tatsachen konfrontiert wurde, gab er zu, keine Fahrerlaubnis zu besitzen. Der Halter des Pkw saß zu diesem Zeitpunkt als Beifahrer im Pkw. Gegen diesen wird ebenfalls strafrechtlich ermittelt, da dieser zugelassen hat, dass der 44-Jährige ohne Fahrerlaubnis den Pkw fuhr.

Da beide Männer keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ordnete die Staatsanwaltschaft an, die zu erwartende Geldstrafe vor Ort zu begleichen. (pm)