Symbolbild Bild: Polizei Bayern
Kaisheim - Bereits im Februar zeigte eine 49-jährige Geschädigte an, dass von ihrem Bankkonto unberechtigt 2.000 € abgehoben wurden. Ermittlungen führten dann zunächst zu einer unbekannten Täterin,
- Bereits im Februar zeigte eine 49-jährige Geschädigte an, dass von ihrem Bankkonto unberechtigt 2.000 € abgehoben wurden. Ermittlungen führten dann zunächst zu einer unbekannten Täterin, die an einer Bank im Lechgebiet mit der EC-Karte der Geschädigten und deren Geheimzahl die Abhebung tätigte. Schließlich erkannte die Geschädigte auf den ihr vorgelegten Bildern einer Überwachungskamera ihre eigene Haushaltshilfe als Abheberin und mutmaßliche Täterin. Weitere Nachforschungen im geschädigten Haushalt ergaben dann eine Ausweitung des Ermittlungsverfahrens. Wie sich herausstellte, hatte die 51-jährige Haushaltshilfe ihre Tätigkeit auch dazu genutzt, in der Vergangenheit Schmuck und kleine Goldbarren ihrer Arbeitgeberin zu stehlen und sie an einen Goldankäufer zu verkaufen.
Es entstand ein Gesamtdiebstahlschaden im hohen vierstelligen Bereich. Der emotionale Schaden bei der Geschädigten durch diesen Vertrauensbruch dürfte ebenso hoch sein. (pm)