Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt ist ein 25-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis am Amtsgericht Nördlingen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Angeklagte 1500 Euro an einen Verein zahlen, der sich für den Schutz von Kindern einsetzt.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Chats zwischen dem Angeklagten A. und einem zum Tatzeitpunkt zehnjährigen Mädchen. Die beiden hatten sich über das Internet kennengelernt und anschließend über den Messenger WhatsApp-Kontakt gehabt. Nach den Feststellungen des Gerichts kam es über mehrere Wochen im Sommer 2025 zu einem umfangreichen sexuellen Austausch.
Angeklagter räumt Vorwürfe vollumfänglich ein
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte dem Mann insgesamt neun selbstständige Taten vorgeworfen. Dabei soll er das Kind wiederholt zu sexuellen Handlungen beziehungsweise zur Übersendung von Bildern und Videos mit sexuellem Inhalt aufgefordert haben. Zudem soll er selbst mehrfach pornografische Bilder und Videos an das Mädchen geschickt haben. In drei Fällen ging es darüber hinaus um das Verschaffen kinderpornografischer Inhalte.
Die Staatsanwaltschaft führte in der Verhandlung aus, dass das Mädchen dem Angeklagten zunächst mitgeteilt habe, 15 Jahre alt zu sein. Spätestens durch ein von ihr übersandtes Foto habe er jedoch erkennen müssen, dass es sich um ein deutlich jüngeres Kind handelte, war sich Staatsanwalt Patscharek sicher. Im weiteren Verlauf habe das Mädchen ihm auch ausdrücklich das tatsächliche Alter mitgeteilt. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe nicht - ganz im Gegenteil: Über seine Verteidigung ließ er erklären, dass er den Tatvorwurf vollständig einräume. Die Verteidiger betonten dabei allerdings auch, dass die beiden nach ihrer Darstellung davon ausgegangen seien, sich in einer "wie auch immer gearteten Liebesbeziehung" zu befinden. Dies solle die Taten ausdrücklich nicht rechtfertigen, so Verteidiger Felix Kratzenberger. Außerdem sei der Angeklagte nach einem schweren Verkehrsunfall im Alter von zehn Jahren deutlich in seiner Entwicklung verzögert. So erhält A. bis heute Unterstützung im Alltag durch seine Mutter.
Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe
Die Staatsanwaltschaft sah die Vorwürfe durch das Geständnis und die weiteren Ermittlungsergebnisse bestätigt. Strafschärfend wurden insbesondere das Alter des Kindes und die wiederholten Taten über mehrere Wochen gewertet. Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte Staatsanwalt Patscharek unter anderem das Geständnis, die fehlenden Vorstrafen und die Tatsache, dass dem Kind eine Aussage vor Gericht erspart blieb.
Die Staatsanwaltschaft beantragte demnach eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 3500 Euro. Die Verteidigung plädierte auf ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Gericht verhängt ein Jahr und neun Monate
Das Gericht wertete die Vorfälle als neun einzelne Taten und folgte damit nicht der Argumentation der Verteidigung, die von einem einheitlichen Lebenssachverhalt ausgegangen war. Das umfassende Geständnis, die bisherige Straffreiheit und die berufliche Situation wirkten sich zugunsten des Angeklagten aus.
Das Amtsgericht Nördlingen verhängte schließlich eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, deren Vollstreckung für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Richter Kern machte dabei deutlich, dass das Geständnis für die Entscheidung eine wesentliche Rolle gespielt habe. „Ohne dieses Verteidigungsverhalten wären Sie tatsächlich ins Gefängnis gegangen“, erklärte er. Gleichzeitig betonte er mit Blick auf die geahndete Strafmehrheit: „Mit diesen Taten, mit dieser Deutlichkeit, welches Kind das war und mit welcher Massivität Sie nach sexuellen Inhalten gefragt haben, geht es hier im Landgerichtsbezirk Augsburg auch ins Gefängnis.“
Zusätzlich muss der Angeklagte 1500 Euro an den Verein Kinderherz e. V. zahlen und jeden nicht nur vorübergehenden Wohnortwechsel dem Gericht mitteilen. Eine Bewährungshilfe wurde nicht angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung oder Revision können innerhalb einer Woche eingelegt werden.