Am frühen Abend des 15. April 2026 wurde eine 28-jährige Kundin in einem Supermarkt in Rain im Zusammenhang mit einem Ladendiebstahl auffällig. Die Frau hatte zunächst an der Kasse drei Waren im Gesamtwert von rund 8 Euro ordnungsgemäß bezahlt. Im Anschluss wurde sie jedoch von einer aufmerksamen Mitarbeiterin des Supermarktes angesprochen, da sowohl ihre Jackentaschen als auch ihre Handtasche augenscheinlich gefüllt waren.
Auf entsprechende Nachfrage öffnete die Kundin ihre Jacke sowie ihre Handtasche. Dabei wurden mehrere unbezahlte Artikel festgestellt. Der Gesamtwert dieser Waren belief sich auf knapp 27 Euro. Daraufhin wurde die Polizei verständigt. Die einschreitenden Beamten übernahmen vor Ort die weitere Sachbearbeitung wegen des Verdachts des Ladendiebstahls. Seitens des Supermarktes wurde gegen die Beschuldigte ein Hausverbot ausgesprochen. Zudem wurde eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Euro verhängt. (dra)