Ermittlungsverfahren

Ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs: Polizei stoppt zwei Verkehrsteilnehmer

Bild: Tim Reckmann/pixelio.de
Seit dem 1. März benötigen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen ein neues Kennzeichen. Die Polizei appelliert an alle Fahrzeughalter sich um ein neues Versicherungskennzeichen zu kümmern.

Im Rahmen von Verkehrskontrollen wurden gestern im Laufe des Tages zwei Kraftfahrzeuge festgestellt, die ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr geführt wurden.

Die betroffenen Fahrzeugführer konnten keinen aktuellen Versicherungsschutz nachweisen. Gegen sie wurden entsprechende Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde in beiden Fällen unterbunden.
Die Polizei Rain weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit dem 1. März 2026 für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen – wie beispielsweise Mofas, Mopeds und Elektrokleinstfahrzeuge („E-Scooter“) – ein neues Kennzeichen erforderlich ist. Mit Ablauf des Monats Februar haben die bisherigen Kennzeichen ihre Gültigkeit verloren.

Wer ein Fahrzeug mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr führt, handelt strafbar. Im Schadensfall greift der Versicherungsschutz ggf. nicht.
Die Polizei appelliert daher an alle Fahrzeughalterinnen und -halter, rechtzeitig für ein gültiges Versicherungskennzeichen zu sorgen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und einen lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen. (dra)