Am 18.04.2020 gegen 20:00 Uhr wurde in Nördlingen eine Ruhestörung durch eine Party festgestellt. Es stellte sich hierbei heraus, dass der Wohnungsinhaber mit weiteren vier Personen, die nicht dort wohnhaft sind, auf der Dachterrasse eine Party veranstaltete. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Ruhestörung und die Besucher eine Anzeige nach der Ausgangsbeschränkung. (pm)