Strafverfahren

Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis

Bild: Tim Reckmann/pixelio.de
Am 31.07.2023, um 16:00 Uhr, stoppte eine Streifenbesatzung der PI Donauwörth auf der Kreisstraße DON 20 bei Fünfstetten einen Rollerfahrer. Der 16-jährige Fahrer konnte jedoch keine erforderliche Fahrerlaubnis vorzeigen.

Der 16-jährige Wemdinger konnte lediglich eine Mofa-Prüfbescheingung nachweisen und war nicht im Besitz einer notwendigen Fahrerlaubnis. Die Beamten stellten den Roller sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Fahren ohne Fahrerlaubnis ein.

Der Jugendliche wurde seinen Erziehungsberechtigten übergeben. (pm)