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Bei einem 18-jährigen Pkw-Fahrer bemerkten Polizeibeamte am vergangenen Montag drogentypische Auffälligkeiten. Der nachfolgende Drogentest verlief positiv. Der junge Mann muss sich aber nicht nur wegen Fahren unter Drogeneinflusses verantworten.
Nördlingen - Am gestrigen Nachmittag, gegen 16:15 Uhr, kontrollierte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Nördlingen einen 18-jährigen Fahrzeugführer, welcher mit seinem Pkw in Baldingen die Romantische Straße befuhr. Bei der Kontrolle konnten bei dem 18-jährigen Fahranfänger drogentypische Auffälligkeit festgestellt werden.
Da ein freiwilliger Drogenschnelltest positiv verlief, wurde der junge Mann zu örtlichen Polizeidienststelle verbracht. Hier wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Bei dieser Maßnahme gab der 18-jährige junge Mann zu, noch eine geringe Menge Marihuana zu Hause zu haben. Bei einer diesbezüglichen Nachschau händigte der junge Mann die geringe Menge an Betäubungsmittel den eingesetzten Beamten der Polizei Nördlingen aus. Er muss jetzt nicht nur mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen, sondern auch mit einer Starfanzeige wegen illegalem Besitz von Betäubungsmittel. (pm)