Symbolbild Bild: Pixa Bay
Ab 03.01.2022 gilt für Besucher der Verwaltungsgemeinschaft Rain aufgrund von COVID-19 die 3G-Regelung.

Der Zutritt zum Verwaltungsgebäude ist ab 03. Januar 2022 nur noch unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) sowie der aktuell gültigen Maskenpflicht (FFP-2) möglich. Im Gebäude gelten die allgemeinen Hygieneregeln sowie das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, möglichst alleine zu kommen – auch für erforderliche Begleitpersonen gilt die 3G-Regel.
Sollten Bürgerinnen und Bürger bzw. erforderliche Begleitpersonen nicht geimpft, genesen oder getestet sein, oder keine Auskunft zu ihrem Status geben wollen, werden sie um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter gebeten, damit eine Beratung per Telefon vereinbart werden kann.
Der Nachweis über „3G“ ist bei Betreten des Gebäudes vorzulegen. Dies gilt ebenso für einen Testnachweis; eine Vor-Ort-Testung ist nicht möglich.
Als Testnachweis ist ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage
1. eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde;
2. eines PoC-Antigentests (Schnelltest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. In diesem Fall ist die Bestätigung der jeweiligen Teststelle (z. B. Apotheke) mitzubringen. (pm)

Getesteten Personen stehen gleich:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schul- besuchs unterliegen
  • noch nicht eingeschulte Kinder