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Der Inzidenzwert im Landkreis ist in den vergangenen Tagen stetig gestiegen. Nun hat dieser die Schwelle von 200 Fälle pro 100.000 Einwohner überschritten. Damit gilt auch im Landkreis der verschärfte Lockdown.

Von heute, 11. Januar bis zum 31. Januar, gelten in ganz Bayern neue Regeln für Hotspots mit einer Inzidenz von mehr als 200 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohnern. 

Am Sonntag meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) für den Landkreis Donau-Ries noch einen Inzidenz-Wert von 191,35. Durch den Anstieg um 84 Fälle steht der Wert im Landkreis am heutigen Montag bei 233,96 Fällen pro 100.000 Einwohner. Ein Wert von über 200 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner bedeute, dass der Landkreis die Bewegungsfreiheit der Bewohner auf einen Radius von 15 Kilometern beschränken könne. Die Regelung gilt mindestens bis zu dem Tag, an dem der Inzidenzwert sieben Tage unter 200 liegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Landkreis diese neuen Beschränkungen mit einer Allgemeinverfügung verschärfen werde. 

Nachfolgend haben wir für euch einige Fragen rund um die 15-Kilometer-Regel beantwortet:

  • Was sind Ausnahmen? Die 15-Kilometer-Regel gilt zum Beispiel nicht für die Fahrt zur Arbeit, den Besuch der Schule oder einer Betreuungseinrichtung oder eines Arztes. Auch der Weg zum Einkaufen oder der Besuch von Familienangehörigen unter Beachtung der Kontaktbeschränkung sind zulässig.
  • Braucht man eine Bescheinigung vom Arbeitgeber? Wer den 15-Kilometer-Radius wegen Fahrten zur Arbeit verlässt, braucht nicht zwingend eine Bescheinigung des Arbeitsgebers. Aber sie ist hilfreich, um den beruflichen Anlass der Fahrt gegebenenfalls bei einer Polizeikontrolle glaubhaft zu machen. Die Vorlage sollte auf einem offiziellen Briefpapier und mit der Unterschrift eines Vorgesetzten versehen sein.
  • Was gilt beim Sport? Der Bewegungsradius gilt für touristische Tagesausflüge aus der Region in andere Regionen. Auch beim Sport darf man nach Aussage des Landesamts für Gesundheit die Entfernung zum Wohnort nicht überschreiten.
  • Wie lange gilt die Einschränkung aufgrund der 200er-Inzidenz? Das Landratsamt kann die Begrenzung des Bewegungsradius aufheben, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. Entscheidend für den Inzidenzwert sind die Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI).