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Ulrich Singer kritisiert die erneute Allgemeinverfügung zur Regelung von sogenannten "Spaziergängen" in Nördlingen.

Für den geplanten Corona-Protest am Montag, den 10. Januar 2022 wurde, wie berichtet,  für die Stadt Nördlingen eine Allgemeinverfügung erlassen. Die darin getroffenen Anweisungen regeln einerseits die örtlichen und zeitlichen Beschränkungen, sowie die Notwendigkeit zum Tragen einer (FFP2-)Maske. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro.

Ulrich Singer (AfD) nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Wie zahlreiche Aerosolforscher bestätigen, finden Ansteckungen mit Corona nur selten im Außenbereich statt. Dessen ungeachtet wird hier eine Maskenpflicht bei Spaziergängen durchgesetzt. Diese Gängelung lässt darauf schließen, dass die friedlichen Bürgerproteste bewusst erschwert werden sollen. Denn viele Teilnehmer werden sich von dieser Anordnung und den drohenden erheblichen Bußgeldern für geringfügige Verstöße von der Teilnahme abhalten lassen. Ich fordere den Landrat Rößle dazu auf, diese Schikanen zu beenden und das Recht auf uneingeschränkte Spaziergänge an der frischen Luft zum Wohle der Gesundheit und als Zeichen eines friedlichen Protests gegen die unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen sicherzustellen!“ (pm)