Symbolbild Bild: pixabay
Der Inzidenzwert im Landkreis Donau-Ries im Landkreis stieg heute auf 178. Das Landratsamt meldet außerdem, dass in der Marxheimer Einrichtung für Menschen mit Behinderung mittlerweile 45 Bewohner und Mitarbeiter positiv getestet wurden. In der Einrichtung gilt ein Besuchs- und Aufnahmestopp.

Informationen zu COVID-19 im Landkreis Donau-Ries vom 21.12.2020: 
Die Zahl der positiv auf COVID-19 getesteten Personen im Landkreis Donau-Ries liegt, Stand 21.12.2020, 09.00 Uhr, bei insgesamt 2.420. Hiervon gelten 2.019 Personen bereits wieder als genesen. 
Leider ist in Zusammenhang mit COVID-19 ein weiterer Todesfall zu beklagen. Der 85 Jahre alte Patient litt an erheblichen Grunderkrankungen und verstarb in der Donau-Ries-Klinik Donauwörth. In der Folge gelten momentan 349 Personen als aktuell positiv Getestete, sogenannte „Indexfälle“. Der heutige Inzidenzwert stieg laut RKI auf 178.
Alle tagesaktuellen Zahlen und weitere Informationen finden Sie immer unter
www.donau-ries.de/corona.

Testmöglichkeiten für Besucherinnen und Besucher von Senioren- und Pflegeeinrichtungen
Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen ist der Besuch in Senioren- und Pflegeeinrichtungen im gesamten Freistaat Bayern nur mit einem negativen Corona-Test möglich. Insbesondere vor dem Weihnachtsfest stellt dies betroffene Familien vor große Herausforderungen. 
Gemeinsam mit dem BRK und der DLRG konnte das Landratsamt nun folgende Regelung finden:

Falls Einrichtungen im Einzelfall Unterstützung brauchen, haben im Bedarfsfall das BRK und die DLRG Unterstützung angeboten.
Im Raum Nördlingen wird diese Unterstützung die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft mit dem Ortsverband Nördlingen übernehmen, im Raum Fremdingen übernimmt das der DLRG Ortsverband Mönchsdeggingen und im Raum Donauwörth das Bayerisches Rotes Kreuz, mit seinem Kreisverband Nordschwaben. Entsprechende Schnelltests stellt der Freistaat Bayern in den nächsten Tagen kostenlos zur Verfügung. Der jeweilige Bedarf der Einrichtungen wurde bereits abgefragt.

Informationen zur Testgültigkeit aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern
Zusätzlich dürfte eine Regelung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 17. Dezember zur einer Vereinfachung für die Betroffenen beitragen: Grundsätzlich ist vorgeschrieben, dass ein Antigen-Schnelltest höchs­tens 48 Stunden alt und die für einen PCR-Test erforderliche Probe höchstens drei Tage vor dem Besuchstermin entnommen worden sein darf. Das könnte bedeuten, wie Staatsminister Joachim Herrmann schreibt, dass die für einen Besuch im Heim erfor­derlichen Testergebnisse nicht rechtzeitig vorliegen, was zu Lasten der alten und kranken Menschen in den Einrichtungen ginge. Weiter schreibt Minister Herrmann: „Das darf aber nicht sein und deshalb habe ich da­rauf hingewirkt, dass speziell für die Zeit zwischen dem 25. und 27.12. die Verfallsfrist für derlei Testergebnisse moderat verlängert wird. Der Schnelltest darf höchstens 72 Stunden alt und die Probe für einen PCR-Test maximal vier Tage vor dem Besuch genommen wor­den sein.“ (pm)

Ausbruchsgeschehen in Einrichtung für Menschen mit Behinderung – Aktueller Stand
In der Marxheimer Einrichtung für Menschen mit Behinderung wurden nach Reihentestungen inzwischen 28 Bewohnerinnen und Bewohner sowie 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positiv auf COVID-19 getestet.
In der Folge wurden durch das Gesundheitsamt Besuchs- und Aufnahmestopps für alle betroffenen Wohngruppen eingerichtet. (pm)