17. März 2021, 16:04
Pandemie

Einzelhandel: Ab morgen nur noch "Click&Meet" möglich

Ab Donnerstag dürfen die Einzelhändler im Landkreis Donau-Ries nur nach Terminvergabe öffnen. Bild: Thomas Oesterer
Die dritte Welle hat den Landkreis Donau-Ries erreicht. Der Inzidenzwert steigt weiter an, am heutigen Mittwoch liegt der Wert bei 65,0. Ab Donnerstag dürfen die meisten Einzelhändler nur nach vorheriger Terminbuchung öffnen.

Noch vor wenigen Tagen waren die Infektionszahlen im Landkreis Donau-Ries auf deutlich geringerem Niveau. Die Inzidenzwerte zählten zu den niedrigsten in ganz Deutschland. Doch mittlerweile steigen die Zahlen in der Region wieder an. Das Infektionsgeschehen treffe den Landkreis derzeit "heftig", so Landrat Stefan Rößle am Dienstag. "Die dritte Welle trifft jetzt auch uns", so Rößle weiter. 

Nachdem der Inzidenzwert von 50 länger als drei Tage in Folge überschritten wurde, am heutigen Mittwoch liegt der Wert bei 65,0, wurden durch das Landratsamt auf Grundlage der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Einschränkungen erlassen.

Zwei Haushalte dürfen sich treffen 

Nach wie vor sind private Treffen mit Personen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushaltes möglich, sofern die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird. Kinder unter 14 Jahren bleiben hierbei unberücksichtigt, Partner werden auch mit anderem Wohnsitz dem eigenen Haushalt zugerechnet.

Ab Donnerstag: Shopping nur mit Terminbuchung möglich

Einige Einzelhändler dürfen nach den Vorgaben der 12. BayIfSMV lediglich in Abhängigkeit der jeweiligen Inzidenzwerte einer Region öffnen. Nachdem der Wert von 50 nun überschritten wurde, dürfen Einzelhändler nur nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Zudem ist maximal ein Kunde je 40 Quadratmeter Ladenfläche zulässig.

Von dieser Regelung sind einige Bereiche explizit ausgenommen. So dürfen unter anderem folgende Betriebe unabhängig von der Inzidenz weiterhin unverändert öffnen:

  • Baumärkte, Baunaher Großhandel, Fliesen-/Farben- und Eisenwarenhändler
  • Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien
  • Friseure
  • Buchhandlungen
  • Versicherungsbüros

Unter www.donau-ries.de/corona findet sich unter dem Reiter „Welche Regelungen gelten aktuell im Landkreis“ die vollständige Liste. Bei Einzelfragen können sich betroffene Einzelhändler weiterhin an das Gewerbeamt wenden.

Landrat Stefan Rößle zeigt sich über den erneuten Rückschlag bedrückt: „Ich kann den Unmut Vieler nachvollziehen. Auch wir würden uns niedrige Inzidenzwerte und höhere Impfstoffmengen wünschen. Nach Ostern werden, wenn wir uns weiterhin an die geltenden Auflagen halten und verantwortungsvoll mit der Situation umgehen, die Zahlen hoffentlich wieder nachhaltig sinken. Auch wenn die nächsten Wochen leider noch einmal sehr schwer werden – ich danke Ihnen allen für Ihr Verantwortungsgefühl und Ihr Durchhaltevermögen.“ 

Außengastronomie kann nicht ab 22. März öffnen 

Bei weiterhin niedrigen Zahlen hätte der Landkreis gemeinsam mit dem Ministerium beschließen können, dass ab Montag die Außengastronomie öffnen darf. Aufgrund der steigenden Zahlen, wird das nun so nicht der Fall sein. Am 22. März werden keine weiteren Öffnungen und Lockerungen beschlossen. (pm/mk)