Symbolbild: Corona-Virus Bild: pixabay
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis ist auf 43,4 gestiegen. Grund dafür waren wohl unter anderem einige private Feiern, bei denen sich die Gäste angesteckt haben. Welche Regeln nun gelten

Mit einer 7-Tages-Inzidenz von aktuell 43,4 (Quelle RKI) hat nun auch der Landkreis Donau-Ries die Vorwarnstufe von 35 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner überschritten. Die kürzlich eingeführte „Corona-Ampel“ steht damit momentan auf gelb.

Ursächlich für den Anstieg sind laut Gesundheitsamt unter anderem auch verschiedene private Feiern, die nach ersten Erkenntnissen aber innerhalb der erlaubten Vorgaben stattgefunden haben. Im aktuellen Ausbruchsgeschehen lässt sich derzeit kein lokaler Hotspot abgrenzen, so das Gesundheitsamt. Wohl ging es um Feiern in Maihingen, Wallerstein und Umgebung.

Diese Regeln gelten nun

Entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung werden private Feiern und Kontakte im privaten und öffentlichen Bereich nun auf maximal zehn Personen oder zwei Haushalte begrenzt und es gilt eine Sperrstunde für Gastronomiebetriebe samt Alkoholverkaufsverbot ab 23 Uhr. Zudem wird die Maskenpflicht verschärft.

Zusätzlich wird das Landratsamt Donau-Ries eine Allgemeinverfügung erlassen, die weitere Einschränkungen festlegt. Unter anderem wird das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen sowie ein Verbot des Alkoholkonsums ab 23 Uhr an verschiedenen öffentlichen Plätzen angeordnet. Die Regelungen treten ab morgen in Kraft.

„Wir empfehlen allen Landkreisbürgerinnen und -bürgern dringend die strengeren Vorgaben ab sofort einzuhalten“ erklärt Landrat Stefan Rößle. Er selbst hat umgehend sämtliche unter diese Verschärfung fallenden Termine abgesagt: „Helfen auch Sie mit, dass wir durch sinkende Infektionszahlen die Einschränkungen schnellstmöglich wieder aufheben können.“  (pm/mk)

Folgende Maßnahmen gelten ab Inkrafttreten der Allgemeinverfügung und werden ab sofort empfohlen:

  • Private Feiern und Veranstaltungen sowie Kontakte im privaten und öffentlichen Raum nur noch mit maximal 10 Personen oder 2 Haushalten
  • Sperrstunde in Gastronomiebetrieben und Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und sonstigen Verkaufsstellen ab 23 Uhr
  • Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
  • Maskenpflicht, wo Menschen dichter, bzw. länger zusammenkommen, z.B. in öffentlichen Gebäuden wie Schulen
  • Empfehlung an alle Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, die maximale Besucherzahl pro Patient oder Bewohner auf eine täglich zu beschränken

Anmerkung: In einer ersten Version des Artikels hieß es, die Regelungen gelten voraussichtlich ab Donnerstag, 22. Oktober. Das Gesundheitsministerium hat mittlerweile den Landkreis Donau-Ries in der "Ampel-Bekanntmachung" gelistet. Der Regeln gelten somit ab morgen, 21. Oktober.