Den zweiten Tag in Folge hat der Landkreis Dinau-Ries die 50er-Marke überschritten. Bild: Screenshot RKI
Den zweiten Tag in Folge hat der Inzidenzwert im Landkreis die 50er-Marke überschritten. In einer Pressemitteilung des Landratsamtes bittet Landrat Stefan Rößle die Bürger*innen darum, achtsam zu bleiben, um die derzeit vorhandenen Lockerungen nicht zu gefährden.

Bereits am zweiten Tag in Folge liegen die Inzidenzwerte für den Landkreis über 50. Deshalb appelliert Landrat Stefan Rößle in einer Pressemitteilung an die Bürger*innen: „Bitte bleiben Sie achtsam." Die erfolgten Öffnungsschritte und das sommerliche Wetter ermöglichen in vielen Bereichen aktuell wieder eine gewisse Normalität: „Diese haben wir uns gemeinsam erarbeitet, indem sich der große Teil der Landkreisbürgerinnen und -bürger an Regeln und Vorgaben gehalten hat und wir so gemeinsam die Infektionszahlen senken konnten“, erklärt Landrat Stefan Rößle.

Der Kreischef warnt aber auch: „Wenn wir nicht weiterhin achtsam bleiben, das heißt insbesondere die Abstands- und Hygieneregeln beachten und wo immer es geht unnötige Kontakte vermeiden, gefährden wir diese so wichtigen Freiheiten sehr schnell wieder.“

Ab Montag wieder Einschränkungen?

Gestern wurde der Landkreis Donau-Ries beim RKI mit einem Inzidenzwert von 55,3 gelistet. Heute liegt der Wert für das Donau-Ries bei 50,8. Somit wurde der Schwellenwert den zweiten Tag in Folge überschritten. Sollte die Inzidenz auch morgen über dem Schwellenwert von 50 liegen, würden ab Montag, 14. Juni wieder weitergehende Einschränkungen gelten.

Das gilt aktuell für Vereine und Feiern

Nach § 7 Abs. 2 der 13. BayIfSMV sind Privatveranstaltungen wie z. B. Vereinssitzungen, Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern unter gewissen Voraussetzungen wieder möglich. Dabei muss der Teilnehmerkreis immer festgelegt werden, es ist also eine Einladung mit Rückmeldung erforderlich. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass der Veranstalter im Nachgang nachweisen können muss, welche Personen anwesend waren. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt Folgendes:

Inzidenz unter 50:

- bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen
- oder bis zu 100 Personen im Freien
- kein Testnachweis erforderlich

Inzidenz 50 - 100:

- bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen
- oder bis zu 50 Personen im Freien
- Testnachweis erforderlich (außer von vollständig geimpften oder genesenen Personen; diese müssten die Impfung bzw. die überstandene Infektion nachweisen)

Die Personengrenzen verstehen sich jeweils zuzüglich geimpfter und genesener Personen.

Darüber hinaus wird empfohlen – auch wenn § 7 der 13. BayIfSMV dies nicht explizit vorsieht – die in der Gastronomie geltenden Infektionsschutzvorgaben auch beispielsweise bei Vereinssitzungen einzuhalten:

- Maximal 10 Personen pro Tisch bei Inzidenz unter 50, bzw. maximal drei Haushalte pro Tisch bei Inzidenz 50 - 100
- 1,5 Meter Abstand zwischen den Tischen
- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen abseits des Sitzplatzes/Tisches
- Keine Maskenpflicht im Freien (außer medizinische Masken für das Personal)

Darüber hinaus sind bei Sportveranstaltungen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 der 13. BayIfSMV unter freiem Himmel bis zu 500 Zuschauer einschließlich geimpfter und genesener Personen, jedoch nur mit festen Sitzplätzen zulässig.(pm/dh)