12. Mai 2020, 08:54
Trainingsbetrieb

Nördlingen: Städtische Sportplätze wieder freigegeben

Symbolbild Bild: pixabay
Nach Mitteilung der Staatsregierung sind die kommunalen Sportanlagen ab sofort wieder für den Trainingsbetrieb der Vereine geöffnet.

Entsprechend der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist ab 11. Mai 2020 der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter Einhaltung verschiedener Voraussetzungen möglich:

1. Einhaltung eines Mindestabstandes zwischen zwei Personen von 1,5 Metern
2. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen (inklusive Trainer oder Betreuer)
3. Kontaktfreie Durchführung
4. Keine Nutzung von Umkleidekabinen
5. Konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
6. Keine Nutzung der Nassbereiche, Duschen, etc.
Und weitere Einschränkungen, die aufgrund der vorsorglichen Maßnahmen notwendig sind.

Neben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahme, die insbesonders namentlich die Sportarten Tennis, Leichtathletik und Golf oder Reiten beinhaltet, hat nun der Bayerische Fußballverband mitgeteilt, dass auch die Wiederaufnahme des eingeschränkten Trainingsbetriebes in Bayern möglich sei. Mit der Ausübung an der frischen Luft, im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen sowie der oben genannten Vorsorgemaßnahmen, könne auch wieder der Trainingsbetrieb der Vereins-Fußballspieler stattfinden. Möglich sind allerdings nur kleinere Gruppen von bis zu maximal fünf Personen (inkl. Trainer, Betreuer), die auf einer entsprechend großen Fläche trainieren. Die Vereine wurden vom Bayerischen Fußballverband mit umfassenden Vorschriften und Vorgehensweisen informiert. Die Stadt Nördlingen stellt also ab sofort wieder den Vereinen die Sportflächen unter den strengen Hygienevorschriften zur Verfügung.

Bolzplätze bleiben geschlossen

Nicht geöffnet werden die Bolzplätze im Stadtgebiet, weil hier die strengen Abstands- und Hygienevorschriften nicht gewährleistet werden können.(pm)