Symbolbild: Corona-Schnelltest Bild: pixabay
Besuche in einer Einrichtung der Pflege oder für Menschen mit Behinderung, einem Seniorenheim oder einem Krankenhaus sind weiterhin nur mit einem höchstens 48 Stunden alten negativen Test möglich ist.

Das gilt ausdrücklich auch für bereits vollständig geimpfte Personen.

Nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden vollständig geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der abschließenden Impfung mit negativ Getesteten gleichgestellt. Dies gilt allerdings ausdrücklich nicht für die in § 9 der Verordnung formulierten speziellen Besuchs- und Schutzregelungen. (pm)