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Bereits vergangenen Freitag teilte das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit, dass in den Kindertagesstätten im Landkreis Pooltestungen möglich sind. Weil seither vermehrt Nachfragen beim Landratsamt eingingen, welche Regeln nun gelten, hat die Behörde nun eine Ergänzung herausgegeben.

Seit 10. Januar besteht eine Testpflicht in den Kindertageseinrichtungen. Die Kinder können die Einrichtung nur besuchen, wenn diese einen negativen Selbsttest nachweisen können. Laut Förderrichtlinie müssen sich die Einrichtungen für eine Testmethode entscheiden – Pooltestungen oder Bezug von Berechtigungsscheinen für die Durchführung von Selbsttests. Ab Februar 2022 erhalten nun – wie in der beigefügten PM berichtet - die Kindertagesstätten im Landkreis Donau-Ries die Möglichkeit, an sog. Pool-Testungen (PCR-Tests) teilzunehmen. Wie weiter berichtet, haben sich 60 der insgesamt 99 Einrichtungen im Landkreis für die Teilnahme an den Pooltests entschieden. Die Testungen werden jeweils am Montag und Donnerstag stattfinden. Weitere Tests sind dann nicht erforderlich. Eltern, deren Kinder eine Einrichtung besuchen, die die Pool-Testungen anbieten, erhalten dann allerdings keine Berechtigungsscheine mehr für den Bezug von Selbsttests in den Apotheken. (pm)