Symbolbild Bild: pixabay
Der Inzidenzwert ist im Landkreis Donau-Ries auf 141,3 gestiegen. In einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung in Marxheim gibt es ein größeres Ausbruchsgeschehen. Zudem tritt ab 17. Dezember eine neue Allgemeinverfügung in Kraft.

Die Zahl der positiv auf COVID-19 getesteten Personen im Landkreis Donau-Ries liegt, Stand 16.12.2020, 13.30 Uhr, bei insgesamt 2.258. Hiervon gelten 1.948 Personen bereits wieder als genesen. Leider sind in Zusammenhang mit COVID-19 insgesamt sechs weitere Todesfälle zu beklagen. Bei den Verstorbenen handelt es sich um Personen im Alter zwischen 67 und 88 Jahren. Sie verstarben in den Kliniken Donauwörth und Neuburg sowie im Universitätsklinikum Augsburg. Eine verstorbene Person litt an erheblichen Grunderkrankungen, zu den weiteren Todesfällen liegen aktuell noch keine genaueren Angaben vor.

Die Anzahl der in Zusammenhang mit COVID-19 Verstorbenen im Landkreis Donau-Ries steigt damit auf insgesamt 51 Personen. In der Folge gelten momentan 259 Personen als aktuell positiv Getestete, sogenannte „Indexfälle“. Der heutige Inzidenzwert stieg laut RKI auf 141,3. Alle tagesaktuellen Zahlen und weitere Informationen finden Sie immer unter www.donau-ries.de/corona.

Ausbruchsgeschehen in Einrichtung für Menschen mit Behinderung in Marxheim

In einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Marxheim wurden nach aktuellem Stand 9 Bewohner und 6 Mitarbeiter positiv auf COVID-19 getestet. Vier der Bewohnerinnen und Bewohner mussten zur Behandlung in Krankenhäuser verbracht werden, davon sind inzwischen leider drei verstorben. Die Verstorbenen waren gehobenen Alters (siehe tagesaktuelle Zahlenmeldung). Aktuell wurden durch das Gesundheitsamt Reihentestungen angeordnet, für die betroffenen Wohngruppen wurden Gruppenquarantänen angeordnet.

Neue Allgemeinverfügung tritt in Kraft

Auf Grundlage der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlässt das Landratsamt Donau-Ries eine neue Allgemeinverfügung. Diese Tritt mit dem 17. Dezember 2020 in Kraft. Um größere Gruppenbildungen zu vermeiden werden erstmals auch öffentliche Plätze benannt, an welchen es untersagt ist pyrotechnische Gegenstände zu führen oder abzubrennen. Die Auflistung öffentlicher Plätze mit dem Verbot des Alkoholkonsums wurde entfernt, da dieser entsprechend der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun an allen öffentlichen Plätzen untersagt ist. Wie üblich finden Sie die aktuell geltenden lokalen Regelungen immer unter www.donau-ries.de/corona unter dem Reiter „Welche Regelungen gelten aktuell im Landkreis Donau-Ries?“ (pm)