Demonstration von Corona-Maßnahmen-Kritikern am Marktplatz Nördlingen Bild: Melanie Beise
Die Allgemeinverfügung zur Regelung von „Spaziergängen“ in Nördlingen wird
verlängert und die damit einhergehende FFP"-Maskenpflicht nochmals konkretisiert.

Mit weiterer Allgemeinverfügung vom 23.02.2022 wurde die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Donau-Ries vom 10.02.2022 zur Anordnung von Beschränkungen für die jeweils montags und freitags in Nördlingen stattfindenden, nicht angemeldeten öffentlichen Versammlungen ohne Veranstalter/Versammlungsleiter in Gestalt von sog. „Spaziergängen“ gegen die Corona-Regelungen und/oder Corona-Schutzimpfungen bis zum 09.03.2022 verlängert. Die Verlängerung war aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich, da sich die Infektionslage im Landkreis Donau-Ries in den letzten Tagen nochmals deutlich verschärft hat und eine schnelle Entspannung der Lage im Landkreis wie auch in den übrigen Teilen Bayerns trotz Rückgangs der Infektionszahlen auf Bundesebene aktuell noch nicht in Sicht ist. Im Zuge der Verlängerung wurde auch die Anordnung der Pflicht zum durchgängigen Tragen einer (FFP2-)Maske nochmals konkretisiert. (pm)