16. Juli 2020, 16:03
Coronavirus

Vier neue Corona-Fälle im Landkreis

Symbolbild. Bild: pixabay
Die Zahl der an COVID-19 infizierten Personen hat sich im Landkreis um vier Personen auf insgesamt 365 erhöht. Das Gesundheitsamt gab außerdem bekannt, dass es sich bei den Infizierten um Personen aus Hainsfarth handelt.

Die Zahl der mit COVID-19 infizierten Personen im Landkreis Donau-Ries hat sich seit gestern um 4 Personen auf insgesamt 365 erhöht. Hiervon gelten 328 Personen bereits als genesen. Die Zahl der in Zusammenhang mit COVID-19 Verstorbenen liegt weiterhin bei 24. Folglich gelten im Landkreis 13 Personen als aktuell infizierte, sogenannte „Indexfälle.“

Die von der Bundesregierung vorgegebene Richtzahl von maximal 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche liegt im Landkreis Donau-Ries aktuell bei 6. Alle aktuellen Zahlen finden Sie auch unter www.donau-ries.de/aktuelles.

Infizierte Familie in der Gemeinde Hainsfarth

In der Gemeinde Hainsfarth hat sich die Infektion einer Familie mit COVID-19 bestätigt. Diese hatte zuletzt Besuch von Angehörigen innerhalb Deutschlands, was aktuell als wahrscheinliche Infektionsursache gilt. Die Familie hat sich nach ersten Erkenntnissen vorbildlich verhalten: Familienmitglieder mit Symptomen haben weder Schule, noch Kindergarten besucht. Es wurde umgehend ein Arzt kontaktiert, welcher bei der gesamten Familie eine Testung vornahm.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Donau-Ries ist bereits vor Ort und informiert nun alle ermittelten möglichen Kontaktpersonen. Es ist von der vorsorglichen Quarantäne für eine Schulklasse der Grundschule Hainsfarth, sowie einer Gruppe des Kindergartens in Hainsfarth auszugehen.

Um schnellstmöglich alle in Frage kommenden Kontaktpersonen zu informieren, hat das Gesundheitsamt E-Mail-Adressen erfragt und wird die betroffenen Personen auf diesem Wege in Kenntnis setzen. Bitte überprüfen Sie folglich regelmäßig Ihren Posteingang und, sofern Sie eine E-Mail vom Gesundheitsamt erhalten, befolgen Sie unbedingt die hier gegebenen Anweisungen.

Sollten Sie nicht vom Gesundheitsamt benachrichtigt werden, nehmen Sie bitte Abstand von Nachfragen und beachten Sie die nach wie vor geltenden Abstandsregeln.  (pm)