16. November 2020, 15:38
Corona-Pandemie

Weitere Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19

Symbolbild Bild: pixabay
Im Zeitraum vom 12. bis 16. November sind insgesamt 6 weitere Personen in Zusammenhang mit COVID-19verstorben. Die Verstorbenen waren im Alter zwischen 78 – 90 Jahren und mit erheblichen Grunderkrankungen vorbelastet.

Die Zahl der positiv auf COVID-19 getesteten Personen im Landkreis Donau-Ries liegt, Stand 16.11.2020, 12.30 Uhr, bei insgesamt 1.497. Hiervon gelten 957 Personen bereits wieder als genesen. Im Zeitraum vom 12. bis 16. November sind insgesamt 6 weitere Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19 zu beklagen. Die Zahl der in Zusammenhang mit COVID-19 Verstorbenen im Landkreis Donau-Ries steigt demnach auf inzwischen 36.

504 Indexfälle

Die Verstorbenen waren im Alter zwischen 78 – 90 Jahren und mit erheblichen Grunderkrankungen vorbelastet. Fünf von ihnen verstarben im Krankenhaus in Nördlingen und eine Person im häuslichen Umfeld. In der Folge gelten aktuell 504 Personen als aktuell Infizierte, sogenannte „Indexfälle“. In den Krankenhäusern des Landkreises werden mit heutigem Stand 28 mit COVID-19 infizierte Personen behandelt, 6 davon intensivmedizinisch. Das RKI listet den Landkreis Donau-Ries heute mit einem Inzidenzwert von 190,6. Alle tagesaktuellen Zahlen und weitere Informationen finden Sie immer unter www.donau-ries.de/corona.

Nach Quarantäne kein Test notwendig

Aufgrund vermehrter Nachfragen informiert das Gesundheitsamt darüber, dass von behördlicher Seite in der Regel kein negativer Coronatest zur Aufhebung einer Quarantäneanordnung vorgesehen ist. Ein abschließender Nachweis der Genesung durch einen Test nach der Quarantäne ist nur dann nötig, wenn das Gesundheitsamt dies im Einzelfall für erforderlich hält und mitteilt. Mit Ablauf der Anordnung endet diese folglich. Vom Arbeitgeber angeordnete und gesetzlich nicht vorgeschriebene Tests haben bislang keine eindeutige Rechtsgrundlage. Sollten während einer angeordneten Quarantäne Symptome auftreten, ist der Ansprechpartner, wie in jedem Erkrankungsfall, der Hausarzt. Diesen sollte man telefonisch kontaktieren. Ferner bittet das Gesundheitsamt darum, im Falle einer Kontaktaufnahme via sicherer DE-Mail oder schriftlich alle relevanten Informationen zur eigenen Person (Name, Geburtsdatum und gemeldete Anschrift) in jedem Fall zu übermitteln. Meldungen zu Kontaktpersonen sind  ebenfalls mit umfassenden Angaben zum Erkrankten sowie zu den betroffenen Personen zu senden und können nur dann auch einem Erkrankungsfall zugeordnet werden.

Bürgertestzentrum nur ohne Symptome

Wie bereits mitgeteilt, kann sich am Bürgertestzentrum in Möttingen jede Bürgerin und jeder Bürger nach einer Terminvereinbarung freiwillig und kostenlos testen lassen. Sollten bei Ihnen jedoch Symptome vorliegen, ist für die Veranlassung weiterer Schritte, wie beispielsweise einer Testung auf COVID-19 der Hausarzt und nicht das Bürgertestzentrum oder das Gesundheitsamt zuständig.

Trendwende in Sicht? – Informationen vom Staatsministerium

Wie das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in einer Mitteilung erklärt, sei aktuell noch keine klare Trendumkehr bei den Infektionszahlen zu erkennen. Vielmehr passe das aktuelle Bild gut in die bisherigen Lockdownerfahrungen. So seien im Frühjahr, als die Maßnahmen zum 15.03. verhängt wurden, bis zum „turning point“ gut drei Wochen vergangen. Ähnlich habe es sich beim jüngst im Berchtesgadener Land verhängten Lockdown dargestellt. Folglich werde man sich, schon wegen der Inkubationszeit sowie der Zeit, bis nach einer Infektion Symptome auftreten und die Betroffenen getestet wurden, noch etwas gedulden müssen, bis Klarheit darüber herrscht, ob die auferlegten Einschränkungen im Teillockdown den gewünschten Erfolg gebracht haben.(pm)