13. Mai 2021, 10:35
Corona-Impfungen

Weniger Impfstoff für die Impfzentren angekündigt

Symbolbild: Corona-Impfstoff Bild: pixabay
In der nächsten Woche ist mit einem Rückgang der Impfungen in den Impfzentren in Donauwörth und Nördlingen zu rechnen. Es wird voraussichtlich weniger Impfstoff geliefert.

Nach einer Rekordanzahl von insgesamt 7.836 Impfungen (in den Impfzentren und Arztpraxen) in der vergangenen Woche, wurde den Impfzentren nun deutlich weniger Impfstoff angekündigt. Damit ist in der nächsten Woche mit einem Rückgang der Impfungen an den Impfzentren in Donauwörth und Nördlingen zu rechnen. Gleichzeitig werden in den nächsten Wochen sehr viele Zweitimpfungen fällig, was deutlich weniger Erstimpfungen möglich macht. Landrat Stefan Rößle und Arthur Lettenbauer, Geschäftsführer des BRK Nordschwaben als Betreiber der lokalen Impfzentren, bitten hierfür um Verständnis: „Wir würden gerne deutlich mehr Impfungen durchführen, jedoch wird uns der Impfstoff hierfür voraussichtlich leider nicht zur Verfügung stehen.“

Keine Sonderzuweisungen mit Johnson & Johnson

Einige Regionen Bayerns werden noch in dieser Woche eine Sonderzuweisung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten, wovon auch umliegende Landkreise mit 800, bzw. 1.600 Impfdosen profitieren werden. Diese Sonderkontingente werden laut Staatsministerium für Gesundheit und Pflege den Regionen zur Verfügung gestellt, welche „eine geringere Ärztedichte haben und teilweise auch vor besonderen strukturellen Herausforderungen stehen.“ Mit inzwischen über 11.500 in Arztpraxen durchgeführten Impfungen ist der Landkreis Donau-Ries hiervon nicht betroffen und erhält deshalb auch keine Sonderzuweisung.

Landrat fordert Gleichbehandlung von Impfzentren und Arztpraxen

Nachdem die Bundesvorgabe für den Impfstoff von AstraZeneca an den Arztpraxen geändert wurde, ist es diesen nun möglich Zweitimpfungen bereits nach vier Wochen durchzuführen. Damit verfügen die Betroffenen bereits nach sechs Wochen über den vollständigen Impfschutz – auch wenn dieser einen geringeren Schutz bietet als bei einer Zweitimpfung mit größerem zeitlichem Abstand – und können von den damit verbundenen Erleichterungen profitieren.
Den Impfzentren ist es nicht gestattet die Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca früher als zwölf Wochen nach der Erstimpfung durchzuführen. Dies führt in den Impfzentren vermehrt zu Diskussionen.
Unverständnis herrscht teilweise auch über die unterschiedlichen Vorgaben zur Priorisierung in Arztpraxen und in Impfzentren, da die Aufklärungsgespräche auch hier von Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden.

Landrat Stefan Rößle fordert deshalb mehr Gleichbehandlung von Impfzentren und Arztpraxen: „Die unterschiedlichen Vorgaben für Ärzte und Impfzentren führen zu nachvollziehbarem Unverständnis bei den Betroffenen. Hier wäre eine Gleichbehandlung wichtig – auch, um die Impfbereitschaft nicht durch unnötige und bürokratische Diskussionen zu gefährden.“

Zudem müsse eine möglichst gleichbleibende Auslastung der Impfzentren sichergestellt werden: „Solange es die Impfstofflieferungen zulassen, müssen die Impfzentren möglichst voll ausgelastet werden. Diese durch Steuergelder finanzierten Einrichtungen haben ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt und sollten auch im größtmöglichen Maße genutzt werden.“ (pm)